Kreis Mettmann. Das Neanderbad bleibt aufgrund der strengen Auflagen der Corona-Schutzverordnung vorerst weiterhin geschlossen. Das teilen die Stadtwerke Erkrath mit.
Zwar dürfen Hallenbäder ab dem 30. Mai wieder öffnen, allerdings nur unter strengen Auflagen von Abstand und Hygiene. In der Corona-Schutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen wurden erst am 27. Mai die Hygiene- und Infektionsschutzstandards für Hallenbäder veröffentlicht.
Die neuen Corona-Schutzmaßnahmen lassen derzeit einen Badebetrieb im Neanderbad noch nicht zu, informieren die Stadtwerke Erkrath. Als Badbetreiber hoffen die Stadtwerke nun auf weitere Lockerungen der Auflagen, die eine Wiedereröffnung des Bades ermöglichen.
Ende Mai arbeiteten die Stadtwerke Erkrath an einem Hygienekonzept für die Wiederaufnahme des Schwimmbetriebes. Zu diesem Zeitpunkt lagen jedoch lediglich die Regelungen für Freibäder vor. Nun, nach Veröffentlichung der Rahmenbedingungen für eine Öffnung von Hallenbädern, haben die Stadtwerke entschieden, das Neanderbad vorerst nicht zu öffnen.