Polizeieinsatz im Stadtgebiet. Foto: Volkmann/Symbolbild
Polizeieinsatz im Stadtgebiet. Foto: Volkmann/Symbolbild

Wuppertal. In Wuppertal ist es am Mittwochabend gegen 22.50 Uhr zu einem Raub auf eine Tankstelle gekommen. An der Tat sollen auch Kinder beteiligt gewesen sein. 

Laut Behörde hielten sich zunächst zwei Kinder im Alter von 12 und
13 Jahre in der Tankstelle auf. Die Polizei geht derzeit davon aus, dass sie die Örtlichkeit auskundschafteten. Nach Geschäftsschluss sei eines der Kinder erneut auf dem Tankstellengelände erschienen und habe sich an der verschlossenen Tür bemerkbar gemacht.

Die 55-järhige Tankstellenmitarbeiterin öffnete die Tür – zwei Täter drangen sodann in die Räumlichkeiten ein und bedrohten die Frau mit einer Schusswaffe und „offenbar zum Schein auch das Kind“, so die Polizei.  Die Täter forderten von der Frau die Herausgabe von Bargeld und Zigaretten, anschließend flüchteten sie ebenso wie das Kind.

Die Polizei leitete Fahndungsmaßnahmen ein. In der Nähe des Tatortes fanden Einsatzkräfte in einem Gebüsch zwei Jungen im Alter von 12 und 13 Jahren. Kurze Zeit später nahmen die Fahndungskräfte einen Jugendlichen im Alter von 14 Jahren und 18 Jahre alten Heranwachsenden im Bereich Wichlinghausen fest. Die beiden werden verdächtig sind, den Überfall verübt zu haben.

„Die teilweise bereits hinlänglich polizeilich in Erscheinung getretenen Kinder sowie der 14 Jahre alte Jugendliche und der 18 Jahre alte Heranwachsende wurden zur Polizeiwache verbracht“, so die Polizei Wuppertal. Die Kinder seien „mangels Strafmündigkeit“ in die Obhut von Familienangehörigen übergeben worden. Die Polizei informierte das Jugendamt.

Auch der 14 Jahre alte Jugendliche und der 18 Jahre alte Tatverdächtige kamen frei. Es hätten keine Haftgründe vorgelegen, teilt die Polizei mit. Die umfangreichen Ermittlungen dauern an.

Den strafmündigen Beschuldigten drohen für den Fall einer Verurteilung erhebliche Strafen. Sofern der 18 Jahre alte Beschuldigte nach dem Erwachsenenstrafrecht verurteilt werden sollte, droht ihm eine Freiheitsstrafe zwischen drei und 15 Jahren.