Ein Blick in ein Fußballstadion. Foto: pixabay
Ein Blick in ein Fußballstadion. Foto: pixabay

Wien. Die Uefa bietet einen Schwung an Tickets für die EM 2024 zum Kauf an. Rund 100.000 Eintrittskarten gibt es. Verbraucherschützer warnen vor unseriösen Angeboten für die Europameisterschaft in Deutschland.

Wissen sollten Fussballfans zunächst, dass die Eintrittskarten für die EM 2024 ausschließlich im Rahmen von Vergaberunden über die offizielle Ticket-Webseite der UEFA vertrieben werden: de.uefa.com. Wer bislang leer ausgegangen ist, hat nun erneut eine Chance. Wer auch danach ohne Ticket geblieben ist, kann auf die Vergabe letzter Karten hoffen, die nach der Gruppenphase des Turniers vertrieben werden.

Nicht hereinfallen sollte man hingegen auf dubiose Ticketangebote. Das Verbraucherschutzportal „Watchlist Internet“ warnt: Trotz des Exklusiv-Vertriebs über die UEFA als Präventionsmaßnahme gegen Betrug, komme es zu „Angeboten an anderer Stelle, vor denen Sie aufpassen müssen“.

Vor allem in den Soziale Medien wie Facebook, Instagram, Telegram und TikTok oder auf Kleinanzeigenplattformen und Marktplätzen seien laut Experten Kriminellen aktiv, um angebliche Kaufmöglichkeiten für EM-2024-Tickets zu bewerben.

„Wenn sie hier auf Angebote für EM-Tickets stoßen, die nicht über die offiziellen Vertriebskanäle laufen, raten wir zu Abstand“, schreibt Watchlist Internet. Das Portal warnt ausdrücklich: Keinesfalls solle man Vorabüberweisungen vornehmen.

„Die Wahrscheinlichkeit, dass Sie hier am Ende mit leeren Händen dastehen, ist groß“, hieß es. Erkennen kann man das bereits an der Art des Tickets: die Eintrittskarten für die EM 2024 in Deutschland werden ausschließlich digital verfügbar gemacht. Werden Tickets in Papierform angeboten, handelt es sich mit großer Wahrscheinlichkeit um einen Betrugsversuch. Auch bei Resellern solle man laut Verbraucherschützer aufpassen, denn der unautorisierte Weiterverkauf von Tickets ist durch die AGB der UEFA grundsätzlich untersagt. Es gibt wenige Ausnahmen, dann dürfen allerdings nur die reinen Ticketpreise verlangt werden. Aufpreise oder Bearbeitungsgebühren dürfen nicht verlangt werden.