Die Reiseplanung in Zeiten der Corona-Pandemie ist eine Herausforderung. Foto: Verbraucherzentrale NRW
Die Reiseplanung in Zeiten der Corona-Pandemie ist eine Herausforderung. Foto: Verbraucherzentrale NRW

Kreis Mettmann. Wenn es um die Reiseplanungen in Corona-Zeiten geht, raten die Experten der Verbraucherzentrale dazu, sich vorab ausführlich zu informieren. 

Reisen oder nicht, das ist hier die Frage. Eine Antwort darauf geben können zwar auch nicht die Experten der Verbraucherzentralen in Velbert und Langenfeld nicht, Hinweise für Reiseerwägungen geben hingegen schon.

Reisewillige gibt es viele in Corona-Zeiten, das registriert man in den beiden Beratungsstellen der Verbraucherzentrale NRW. „Die Leute sind ausgehungert“, meint Andreas Adelberger, Leiter Beratungsstelle Velbert, „sie brauchen eine Perspektive“. Der Blick richtet sich dabei unter anderem ins Ausland. Mit fallenden Reisebeschränkungen steigt die Lust auf einen Urlaub.

Die Verbraucherschützer raten in jedem Fall zu, die Entscheidung für oder gegen eine Reise mit Informationen zu unterfüttern. Als zentrale Anlaufstelle für grundlegende Informationen rät die Velberter Verbraucherberaterin Sabine Klischat-Tilly zur Webseite des Auswärtigen Amtes unter: diplo.de/sicherreisen. Dort erhält man, nach Reisezielen sortiert, tagesaktuelle Hinweise zu Reisewarnungen, möglichen Einschränkungen, zur aktuellen Corona-Lage sowie zum derzeitigen Alltagsleben in den Ländern. Auch Details zu benötigten Formularen oder der ausgerufenen Corona-Teststrategie sind dort zu finden. Und: Es gibt eine App fürs Smartphone vom Auswärtigen Amt.

Sofern kein Einreiseverbot für ein Land besteht, kann man reisen. Allerdings, so der Hinweis von Klischat-Tilly, könnte man auf sich allein gestellt sein, wenn man sich ein Urlaubsziel aussucht, für das eine Reisewarnung ausgesprochen wurde. „Die Bundesregierung könnte dann auf Rückholaktionen verzichten“, so die Expertin. Urlauber reisten auf eigenes Risiko.

Pauschal oder individual?

Andreas Nawe leitet die Beratungsstelle in Langenfeld. Foto: Verbraucherzentrale
Andreas Nawe leitet die Beratungsstelle in Langenfeld. Foto: Verbraucherzentrale

Hat man abgewogen und ein Reiseland auserkoren, in das es während der Corona-Pandemie gehen soll, steht der Urlauber vor der Wahl zwischen Pauschalreise oder Individual-Trip. Auch hier empfehlen die Verbraucherexperten nicht, sie informieren. Eine Tendenz gibt es am Ende dennoch: zugunsten der „rechtlich vorteilhafteren“, so nennt es der Langenfelder Beratungsstellenleiter Andreas Nawe, Pauschalreise.

Nawe fasst zusammen: „Für Pauschalreisen, die mehrere Leistungen – also beispielsweise Transfer, Unterkunft, Verpflegung, Unternehmungen und weiteren Service – aus einer Hand, nämlich aus der des Veranstalters, umfassen, sieht das Gesetz mehr Rechte vor als für individuell, also selbst gebuchte Reisen“.

Ob man besser online oder im Reisebüro buchen sollte? Auch hier müssten Verbraucher entscheiden. Grundsätzlich gelte jedoch, dass man eigenständiger buchen kann, je größer die persönliche Reiseerfahrung ist. Ein sicherer Schutz vor Problemen sei das aber nicht, erklärt Andreas Nawe: „Wir hatten schon Urlauber hier, die sind seit 25 Jahren mit dem gleichen Anbieter gereist und plötzlich gibt es erst mit Corona Probleme.“

Nawe gibt jedoch den Hinweis: „Manchmal ist das Reisebüro der bessere Ansprechpartner“. Auch, weil die meisten Reisebüros Verbraucher „toll unterstützt“ hätten als es losging mit der pandemischen Lage. Vorsicht gelte allerdings bei reinen Vermittlern mahnt der Langenfelder Beratungsstellenleiter.

„Da spielt meistens nur der Preis eine Rolle“, so Nawe. Für Verbraucher könne sich das negativ auswirken, etwa wenn es um Stornierungen geht. Meistens sind verschiedene Akteure involviert, unter Umständen sogar aus mehreren Ländern. Eine Schwierigkeit bestehe dann darin herauszufinden, wer der Vertragspartner ist, so der Hinweis von Andreas Adelberger von der Velberter Beratungsstelle. „Guckt euch an, wo ihr seid“, so Adelberger als Hinweis für Urlauberplaner, die auf verschiedenen Webseite nach Buchungsangeboten suchen. Relevant seien die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vertragspartners – und dabei müsse nicht automatisch deutsches Recht gelten, so Adelberger.

Corona-Tarife? Versicherungen? Einzelfälle prüfen!

Ist eine Entscheidung zugunsten einer Reise und eines Urlaubsziels gefallen, schließt sich die Frage nach möglichen Corona-Tarifen oder Zusatzversicherungen an. Auch hier sollten Verbraucher sich Informationen einholen sowie Preise und Leistungen vergleichen, rät Sabine Klischat-Tilly. Viele Reiseanbieter hätten sogenannte Flex-Tarife im Portfolio.

Sabine Klischat-Tilly berät Reisende in der Velberter Beratungsstelle. Foto: Verbraucherzentrale
Sabine Klischat-Tilly berät Reisende in der Velberter Beratungsstelle. Foto: Verbraucherzentrale

„Man zahlt einen kleinen Aufschlag, kann dann aber beispielsweise flexibler stornieren oder umbuchen“, so die Velberter Beraterin. Aber: „Man sollte genau gucken, ob sich das lohnt“. Vor allem solle man aber prüfen, ob man eine eigene Auslandsversicherung hat und diese mögliche Corona-Regelungen nicht bereits enthalte. Es gelte grundsätzlich, jeden Einzelfall zu prüfen.

Bucht man seinen Urlaub und besteht dann in der Nähe des Reisezeitpunktes eine Reisewarnung, kann man kostenfrei stornieren. „Gutscheine oder Umbuchungen muss man nicht akzeptieren“, so der Hinweise von Sabine Klischat-Tilly. Das hätte viele Veranstalter versucht, hinnehmen müsse man das allerdings nicht. Dennoch: Aus Solidarität mit der gebeutelten Reisebranche könnte man freiwillig derartige Angebote nutzen. Ob und wann man davon Gebrauch machen kann, lässt sich nicht immer vorhersagen – das bestätigt die Pandemie-Entwicklung im Jahr 2021.

Wie sind Reisende versichert? Die Verbraucherzentrale erklärt hierzu: Bei Urlaubern, die während der Reise an Corona erkranken und eine Auslandskrankenversicherung abgeschlossen haben, werden die entstehenden Behandlungskosten in der Regel erstattet. Es sei denn, ein Versicherer schließt eine Kostenerstattung bei Pandemien aus. Eine Reiserücktrittsversicherung kann in Anspruch genommen werden, wenn nach der Buchung der Reise und Abschluss der Versicherung ein Urlauber oder eine mitversicherte Person nachweislich krank werden. Auch hier enthalten viele Versicherungsverträge Ausschlussklauseln für Pandemien.

In einem solchen Fall zahlt die Reiserücktrittversicherung nicht. Das gilt jedoch nur, wenn diese Ausschlussklausel bei Abschluss der Reiserücktrittsversicherung vereinbart wurde. Stirbt ein naher Angehöriger, gerät man plötzlich in Kurzarbeit oder verliert den Arbeitsplatz müssen die Versicherungen zahlen. Auch eine Reiseabbruchversicherung greift nur dann, wenn eine Erkrankung im Urlaub eintritt. Falls die Versicherungsbedingungen aber eine Pandemieklausel enthalten, können die Kosten für den Reiseabbruch nicht geltend gemacht werden.

Für einige Fälle, nämlich Flugreisen, hat die Verbraucherzentrale inzwischen eine technische Hilfe ausgearbeitet: Klischat-Tilly empfiehlt die für Verbraucher kostenlose App „Flugärger“. Diese sei seit ihrer Einrichtung bereits rund 76.000 mal heruntergeladen worden. Die App helfe auch bei Corona-bedingten Unwägbarkeiten, die bestehenden Fluggastrechte einfach und kostenlos geltend zu machen: www.verbraucherzentrale.nrw./flugaerger-app.

Andreas Adelberger verantwortet die Leitung der Beratungsstelle in Velbert. Foto: Verbraucherzentrale
Andreas Adelberger verantwortet die Leitung der Beratungsstelle in Velbert. Foto: Verbraucherzentrale

Informationen als Grundlage seien enorm wichtig, um eine Entscheidung für oder gegen eine Reise in Corona-Zeiten sowie für oder gegen ein Urlaubsziel treffen zu können. Das betonen die Verbraucherexperten mehrfach. „Wer vorher mehr weiß, hat hinterher nicht das Nachsehen“, so Andreas Adelberger, der zudem mitteilt, dass der 15. März als Weltverbrauchertag letztlich auf eine Rede von John F. Kennedy vor dem Kongress zurückgehe: Bürgerinnen und Bürger hätten demnach unter anderem das Recht auf umfassende Information und das Recht auf freie Wahl.

Tipps und Checklisten der Verbraucherzentrale gibt es für Urlauber zudem unter www.verbraucherzentrale.nrw/reiseaerger.

Die Verbraucherschützer sind in Pandemie-Zeiten unter anderem telefonisch erreichbar und beraten: In Velbert unter der Rufnummer 02051 8090181, in Langenfeld unter 02173 849 2501.