Velbert. Am Montag, 17. Juli, wird das Antragsverfahren zur „Klimaförderung Velbert 2023“ freigeschaltet. Nachdem im vergangenen Jahr das „Förderprogramm zur Förderung von Photovoltaikanlagen und Stromspeichern“ bereits nach wenigen Wochen ausgeschöpft war, steht nun ein größerer Fördertopf in Höhe von knapp 418.000 Euro zur Verfügung. Jedoch hat sich auch das Förderangebot deutlich vergrößert.
Von PV-Anlagen, solarthermischen Anlagen und Wärmepumpen über die Wärmedämmung am Gebäude bis hin zu Lastenrädern und Dachbegrünungen finden sich laut Stadtverwaltung zahlreiche Klimaschutzmaßnahmen in dem Programm. Neben der finanziellen Unterstützung für Velberter Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Mieterinnen und Mietern besteht das Hauptziel weiterhin in der Verminderung von CO2-Emissionen.
Das Förderprogramm besteht aus insgesamt vier Bausteinen. Die Förderung von PV-Anlagen und Stromspeichern (Baustein 3.1) bleibt im gleichen Umfang wie im vergangenen Jahr mit einer Förderhöhe von 100 Euro pro kWp und 50 Euro pro kWh erhalten. Jedoch ist nun zusätzlich ein Betrag von 50.000 Euro zur Umsetzung von Mieterstromprojekten geblockt. Hinzu kommen drei neue Förderbausteine.
Baustein 3.2 zur energetischen Gebäudesanierung umfasst den Einsatz erneuerbarer Energien durch Nutzung von Solarthermie, Wärmepumpen und den Austausch von Gas- oder Ölheizungen, aber auch die Dämmung von Geschoss- und Kellerdecken, der Gebäudehülle sowie den Austausch von Fenstern, Türen und Rollladenkästen. Wärmepumpen werden beispielsweise mit bis zu 1.500 Euro gefördert. Die Förderhöhe bei Maßnahmen der Gebäudedämmung richtet sich nach der Fläche. Zusätzlich gibt es einen Bonus von 20 Prozent auf die Förderhöhe bei der Ertüchtigung denkmalgeschützter Gebäude.
Über den Baustein 3.3 sind Dach- und Fassadenbegrünungen mit bis zu 50 Prozent der anerkennungsfähigen Kosten förderfähig. Baustein 3.4 deckt die Förderung von Lastenrädern für Familien mit Kindern im Kindergeldbezug ab, hierbei beträgt die Höchstförderung 1.000 Euro bzw. 25 Prozent der anerkennungsfähigen Kosten.
Klimaschutzmaßnahmen: So läuft die Antragsstellung ab
Die Antragsunterlagen werden am 17. Juli ab 8 Uhr freigeschaltet und sind dann über das Serviceportal der Stadt Velbert www.serviceportal.velbert.de einsehbar. Hierüber ist auch die direkte Antragsstellung möglich.
Für die Bausteine 3.1 bis 3.3 sind Privatpersonen sowie Gewerbetreibende antragsberechtigt. Die Förderung von Lastenrädern (Baustein 3.4) gilt ausschließlich für Familien mit Kindern im Kindergeldbezug. Für eine Förderbarkeit darf die Maßnahme noch nicht begonnen beziehungsweise das jeweilige Objekt noch nicht angeschafft worden sein. Die Förderung gilt bis der Topf des betreffenden Förderbausteins aufgebraucht ist. Für die Umsetzung und Nachweisführung der Maßnahme(n) bleiben allen Antragsstellenden 12 Monate Zeit.
In aller Regel ist dem vollständig ausgefüllten Antragsformular ein Angebot eines Fachunternehmens zur Installation des Vorhabens beizufügen, Ausnahmen bilden Eigenumsetzungen von extensiven Dachbegrünungen und Dämmmaßnahmen. Die vollständigen Rahmenbedingungen der Klimaförderung Velbert sind den Förderrichtlinien im Serviceportal der Stadt zu entnehmen.
Anträge können auf drei Wegen der Stadt Velbert übermittelt werden. Die Stadtverwaltung rät zur digitalen Antragsstellung über das Serviceportal der Stadt Velbert. Zur Nutzung ist eine Registrierung über das Servicekonto.NRW erforderlich.
Anträge können aber auch per Post an die Abteilung 3.3 – Stadterneuerung und Umwelt – eingereicht oder im Rathaus der Stadt Velbert, Büro 072 bzw. 077 sowie im Büro des Sanierungsmanagements in der Elberfelderstraße 42 abgegeben werden.
Wer nicht nicht über die Möglichkeit verfügt, das Antragsformular auszudrucken, kann über klimaschutz@velbert.de unter Angabe einer Adresse den postalischen Versand des Antragsformulars anfordern, alternativ auch telefonisch unter 02051 26-2779 oder 02051 26-2633.