Heiligenhaus/Velbert. Eine neue Schnellbusverbindung soll von Velbert über Heiligenhaus bis nach Essen reichen.
Die Menschen in Velbert und Heiligenhaus sollen besser an der Nahverkehr angeschlossen werden. Hierzu ist eine neue Schnellbusverbindung mit einem sogenannten “Xbus” vorgesehen. Sieben solcher Linien sind in Verkehrsverbund Rhein-Ruhr bislang an der Start gegangen. Die aktuellen Planungen sehen die Einrichtung von acht weiteren Angeboten vor. Eine der Verbindungen soll die Ruhrmetrople Essen und die Städte Velbert und Heiligenhaus im öffentlichen Nahverkehr verknüpfen.
Ab dem Jahr 2027 sollen die acht Linien im Verbundraum hinzukommen. Der VRR fördert die Anschaffungskosten der für den Betrieb der Linien benötigten Fahrzeuge zu 100 Prozent. “Auf allen acht Linien sollen batterie-elektrische beziehungsweise wasserstoffbetriebene Busse zum Einsatz kommen”, informiert der VRR.
Der VRR sei in den letzten Jahren in einem stetigen Dialog mit dem Land Nordrhein-Westfalen zur Finanzierung der regionalen Schnellbusse gewesen, hieß es. “Jetzt hat das Land grünes Licht für die weitere Finanzierung gegeben, um weitere ländliche Regionen an den Schienenpersonennahverkehr anzubinden”.
Die Idee der Xbusse: Die Linien verbinden benachbarte Städte und Kreise und sollen den Mobilitätsbedarf zwischen ländlich geprägten Gebieten und Ballungsräumen abdecken.
Laut VRR schätztenn die Fahrgäste die XBusse als Alternative zum eigenen Auto, weil die Schnellbusse im 30- bis 60-Minuten-Takt an sieben Tagen pro Woche von morgens früh bis abends spät auf Strecken unterwegs seien.
Bedient werden dabei Strecken die bislang nicht vom Regionalverkehr angesteuert wurden. Dabei kommen Busse mit einer auf die langen Fahrtstrecken abgestimmten Ausstattung zum Einsatz.
Nun sollen die Kernorte der Kommunen Velbert, Straelen, Niederkrüchten, Brüggen, Hünxe, Kranenburg und Sonsbeck erstmals an das aus SPNV und XBus-Linien bestehende VRR-Schnellverkehrsnetz angeschlossen werden. Für die tatsächliche Umsetzung möchte der VRR in den kommenden Wochen gemeinsam mit dem Land den notwendigen förderrechtlichen Rahmen schaffen, um das Förderprogramm durchzuführen. Die Realisierung der neuen XBus-Linien steht unter dem Vorbehalt der finalen Beschlussfassung der jeweils zuständigen lokalen ÖPNV-Aufgabenträger, welche für die Finanzierung der Betriebsleistung verantwortlich sind.