Velbert. Für Velbert tritt die Haushaltssatzung 2024 in Kraft. Damit verbunden sind rückwirkende Erhöhungen der Grundsteuer B sowie der Gewerbesteuer.
Der Landrat des Kreises Mettmann hat die Haushaltssatzung der Stadt Velbert für 2024 zur Kenntnis genommen. Damit dürfen die Satzung umgesetzt und der Stellenplan ausgeführt werden. Die Folgen: Der Hebesatz für die Grundsteuer B von 550 auf 650 Prozentpunkte und der Gewerbesteuersatz von 440 auf 475 Prozentpunkte werden angehoben.
„Es werden rückwirkend zum 1. Januar 2024 Änderungsbescheide für die Neufestsetzung der Grundsteuer B und die Gewerbesteuer erstellt“, teilt die Stadtverwaltung mit. Die entsprechenden Änderungsbescheide sollen in den nächsten Wochen versandt werden.
Die Stadtverwaltung weist zudem darauf hin, dass die Erhöhung der Hebesätze unabhängig von der ab dem 1. Januar 2025 in Kraft tretenden Grundsteuerreform ist: „Die Neufestsetzung der Hebesätze basiert allein auf aktuellen städtischen Finanzbedürfnissen und ist nicht mit den bevorstehenden gesetzlichen Änderungen verknüpft.“
Die Haushaltssatzung 2024 der Stadt Velbert einschließlich der Anlagen liegt ab Freitag, 7. Juni, in der Kämmerei im Rathaus (Neubau), Thomasstraße 1 in Velbert-Mitte, Zimmer 182 und 187, während der Öffnungszeiten zur Einsicht öffentlich aus und ist auch auf der Homepage der Stadt Velbert abrufbar unter: www.velbert.de.
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