Ein Telefon liegt auf einem Werbebrief mit 1N-Logo. Foto: Verbraucherzentrale NRW
Ein Telefon liegt auf einem Werbebrief mit 1N-Logo. Archivfoto: Verbraucherzentrale NRW

Velbert. Bei den Verbraucherzentralen gehen aktuell viele Anfragen wegen Mahnschreiben der Firma TPI Investment GmbH aus Essen ein, so auch in Velbert.


TPI fordere von angeblichen Kunden der Firma “1N Telecom” – nicht zu verwechseln mit der “Telekom Deutschland GmbH”- die Zahlung von rund 420 Euro, die es aus der Velberter Beratungsstelle der Verbraucherzentrale hieß. Nach Darstellung der TPI habe sie die Forderungen von 1N Telecom übernommen für einen mit dem Telekommunikationsunternehmen geschlossenen DSL-Vertrag aus den Jahren 2023 oder 2024.

„In vielen Fällen liegt jedoch kein Vertrag vor oder er wurde rechtzeitig widerrufen. Trotzdem setzt das Unternehmen Betroffene unter Druck“, erklärt Andreas Adelberger, Leiter der Beratungsstelle Velbert der Verbraucherzentrale NRW. „Verbraucherinnen und Verbraucher sollten der Forderung zeitnah widersprechen, um Mahnbescheide oder Einträge in Auskunfteien zu vermeiden.“

Mit Fragen zu verschiedenen Werbeaktionen des Düsseldorfer Telekommunikationsanbieters 1N Telecom haben die Verbraucherzentralen schon länger zu tun und gehen rechtlich gegen das Unternehmen vor. Jetzt tritt ein neuer Anbieter auf den Plan, der angeblich die Forderungen von 1N Telecom übernommen hat – “konkrete Nachweise hierzu fehlen jedoch”, so die Verbraucherschützer.

„Unser Rat an Verbraucherinnen und Verbraucher lautet daher: Lassen Sie sich von juristisch klingenden Formulierungen nicht unter Druck setzen, sondern widersprechen Sie der Forderung schriftlich und fordern Sie die sogenannte Abtretungsurkunde für die Forderung an. Liegt diese nicht vor, muss nichts bezahlt werden“, so der Beratungsstellenleiter.

Die Verbraucherzentrale berät und hält Musterschreiben bereit. Nach bisherigen Erkenntnissen der Verbraucherzentrale NRW legt TPI zwei Arten von Nachweisen vor: entweder einen unterschriebenen Vertrag mit
1N Telecom oder ein EDV-Protokoll, das den angeblichen Vertragsabschluss belegen soll. „Teilweise hatten Betroffene aber nie zuvor Kontakt mit der 1N Telecom oder haben ihren Vertrag rechtzeitig widerrufen“, sagt
Adelberger.

Ein Widerruf behält auch gegenüber einem etwaigen neuen Forderungsinhaber seine Gültigkeit. „Dennoch: Wer gar nicht auf die Zahlungsaufforderung reagiert, riskiert Mahnbescheide oder Einträge bei Auskunfteien.“

Die Verbraucherzentrale NRW hält daher ein Musterschreiben für den Widerspruch gegenüber der TPI Investment GmbH bereit unter www.verbraucherzentrale.de. Dort sind auch weitere hilfreiche Informationen abrufbar.

„Wer darüber hinaus weitere Unterstützung benötigt oder unsicher ist, ob ein wirksamer Vertrag vorliegt, kann sich an uns wenden“, so der Beratungsstellenleiter.