Eine Statue der Justitia ist zu sehen. Foto: pixabay
Eine Statue der Justitia ist zu sehen. Foto: pixabay

Wuppertal/Erkrath. Im Frühjahr wurden Medienberichte über die Wuppertaler Stadtwerke sowie die Stadtwerke Erkrath veröffentlicht, in denen Äußerungen zu einem Tatverdacht unter anderem wegen gewerbsmäßigen Betruges sowie Subventionsbetruges enthalten waren. Von Amts wegen überprüfte die Staatsanwaltschaft den Sachverhalt, lehnte nun jedoch die Einleitung eines förmlichen Ermittlungsverfahrens ab. 


„Zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für etwaig begangene Straftaten
liegen nach dem Ergebnis der durchgeführten Prüfung nicht vor“, teilt der Wuppertaler Oberstaatsanwalt Wolf-Tilman Baumert mit. Die Staatsanwaltschaft hat demnach die Einleitung eines förmlichen Ermittlungsverfahrens gegen Verantwortliche der WSW Energie & Wasser sowie der Stadtwerke Erkrath abgelehnt. Es ging unter anderem um geäußerte Verdachtsmomente wegen Subventionsbetruges und anderer Delikte, die im März 2023 Teil der Medienberichterstattung waren.

Konkret war den Verantwortlichen der WSW sowie der Stadtwerke Erkrath vorgeworfen worden, bei Preiserhöhungen von Fernwärmeleistungen gegen Transparenzregelungen verstoßen und zu Unrecht die gestiegenen Bezugspreise mit der Erhöhung des Gaspreises begründet zu haben, wie die Wuppertaler Staatsanwaltschaft erklärt. Aber: „Ein möglicher Verstoß gegen die bestehenden Transparenzregelungen ist nicht strafbewehrt“, hieß es nun.

Auch bezüglich des Tatverdachts eines gewerbsmäßigen Betruges sieht die Staatsanwaltschaft keinen strafrechtliche Anknüpfungspunkt: „Soweit der Tatverdacht eines gewerbsmäßigen Betruges geäußert worden ist, hätte dies zunächst eine Täuschungshandlung der handelnden Personen vorausgesetzt. Eine bloße Preiserhöhung
beinhaltet eine solche Täuschungshandlung nicht“. Die Versorger hätten wahrheitsgemäß eine Steigerung der Gaspreise kommuniziert und hiermit eine Erhöhung des Fernwärmepreises begründet.

Die Frage nach der Rechtmäßigkeit der Koppelung des Fernwärmepreises an die
Gaspreise sei auch unter Einbeziehung des Umstandes, dass die Fernwärme
zumindest in Wuppertal in erheblichen Teilen auch aus dem Betrieb der
Abfallverbrennungsanlage gewonnen werde, nicht von strafrechtlicher Relevanz, so der Hinweis des Oberstaatsanwalts, der auch den Verdacht des Subventionsbetrugs verneint. Hierzu hätte überhaupt erst eine Subvention vorliegen müssen, was nach Ansicht der Wuppertaler Staatsanwaltschaft nicht in den Zahlungen der Erstattungsbeiträge nach dem Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz zu sehen ist.

Die Preissteigerungen sieht man bei der Staatsanwaltschaft zudem nicht als Wucher. Die Verträge seien vor den massiven Steigerungen der Weltmarktpreise geschlossen worden. „Mit einer exorbitanten Preissteigerung der an den Gaspreis gekoppelten Fernwärmepreise konnte niemand – auch nicht auf Seiten der Stadtwerke – rechnen“, so Oberstaatsanwalt Baumert. Im Ergebnis ihrer Bewertung hat die Wuppertaler Staatsanwaltschaft die Einleitung eines Ermittlungsverfahren abgelehnt.

„Ob die berechneten Fernwärmepreise angemessen sind, war hier nicht zu entscheiden“, so Baumert. Die Akten stellt die Staatsanwaltschaft zur Auswertung dem Bundeskartellamt zur Verfügung.