Wülfrath. Der Wülfrather Haushalt 2024 nebst Haushaltssicherungskonzept sind genehmigt worden. Das teilt die Stadtverwaltung mit.
Bürgermeister Rainer Ritsche und Kämmerer Sebastian Schorn hatten dem Landrat die Haushaltssatzung 2024 sowie das Haushaltssicherungskonzept 2024 – 2034 zur Genehmigung vorgelegt. Mit Schreiben vom 15. April hat der Landrat gemäß Gemeindeordnung die Haushaltssatzung und das Haushaltssicherungskonzept zur Kenntnis genommen.
Die Verringerung der allgemeinen Rücklage und das Haushaltssicherungskonzept wurden genehmigt. Damit darf die Haushaltssatzung 2024 umgesetzt und der Stellenplan ausgeführt werden.
Mit der Genehmigung der Haushaltssatzung 2024 wird der Hebesatz für die Grundsteuer B von 615 v. H. auf 720 v. H. angehoben. Es werden nach Angaben der Stadtverwaltung rückwirkend ab 1. Januar 2024 Änderungsbescheide für die Neufestsetzung der Grundsteuer B erstellt.
Die entsprechenden Änderungsbescheide sollen voraussichtlich im Mai und Juni verschickt werden.
Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass die Erhöhung des Grundsteuerhebesatzes unabhängig von der ab dem 1. Januar 2025 in Kraft tretenden Grundsteuerreform ist. Diese Maßnahme basiert allein auf aktuellen städtischen Finanzbedürfnissen und ist nicht mit den bevorstehenden gesetzlichen Änderungen verknüpft.
Die Haushaltssatzung 2024 der Stadt Wülfrath nebst ihren Anlagen liegt im Rathaus – Kämmerei, Etage 3.2, Zimmer 3.2.07 und 3.2.08 – während der Öffnungszeiten zur Einsicht öffentlich aus und ist auch auf der Homepage der Stadt verfügbar.
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