Das Rathaus in Wülfrath. Foto: Hans-Joachim Kling
Das Rathaus in Wülfrath. Foto: Hans-Joachim Kling

Wülfrath. Das Rathaus wird im Rahmen des Corona-Lockdowns geschlossen. Die Stadtverwaltung informiert über Einzelheiten:

In Folge der Beschlüsse der Bund-Länder-Konferenz vom 13. Dezember und der jüngsten Coronaschutzverordnung des Landes NRW mit Wirkung ab dem 16. Dezember, gibt die Stadtverwaltung die folgenden Informationen zur Öffnung und Erreichbarkeit der Stadtver-waltung bekannt. Stadtverwaltung schließt vom 21. Dezember bis 8. Januar.

· Die Stadtverwaltung wird aus Infektionsschutzgründen für den Publikumsverkehr in der Zeit von Montag, 21. Dezember, bis einschließlich Freitag, 8. Januar, geschlossen.

· Dies gilt insbesondere auch das Bürgerbüro / Einwohnermeldeamt.

· Für Notfälle (z. B. dringende Passangelegenheiten in Folge unaufschiebbarer Reisen), ist das Bürgerbüro in der Zeit Montag, 21. Dezember, bis Mittwoch, 23. Dezember, sowie in der Zeit von Montag, 4. Januar , bis Freitag, 8. Januar, unter Telefon 18-221 zu erreichen. Die Stadt weist ausdrücklich darauf hin, dass dieser Service aus Infektionsschutzgründen ausschließlich nur für Notfälle gilt.

· Das Standesamt bleibt allein für die Beurkundung von Sterbefällen nach telefonsicherer Rücksprache für Bestatter erreichbar. Bereits angemeldete Eheschließungen finden statt.

· Alle Ämter sind in der Zeit Montag, 21. Dezember, bis Mittwoch, 23. Dezember, sowie in der Zeit von Montag, 4. Januar, bis Freitag, 8. Januar, telefonisch oder per E-Mail zu erreichen.

· Die städtische Annahmestelle Liegnitzer Straße bleibt grundsätzlich geöffnet. Auf Grund der Feiertage ist der letzte Betriebstag im Jahr 2020, Samstag, 19. Dezember. Der erste Betriebstag 2021 ist Samstag, 2. Januar. In der gesamten Zeit bis zum 10. Januar wird kein Bauschutt, etc. angenommen wird. Es besteht allein die Möglichkeit, Grünschnitt und Papier abzugeben.

Medienwelt, Stadtarchiv, Wasser Welt, Kinder- und Jugendhaus schließen bis 10. Januar

· Die Medienwelt und das Stadtarchiv müssen ausweislich der Coronaschutzverordnung ab Mittwoch, 16. Dezember, bis voraussichtlich mindestens Sonntag, 10. Januar, schließen. Es besteht die Möglichkeit, unter www.bibnet.de/onleihe mit einem gültigen Bibliotheksausweis Bücher, Hörbücher, Musik und Filme online auszuleihen. Während der Schließzeit ist die Rückgabe entliehener Medien nicht möglich, der Rückgabekasten ist geschlossen.

· Auch das Kinder- und Jugendhaus muss ab Mittwoch, 16. Dezember, bis voraussichtlich mindestens 10. Januar schließen.

· Die Wasser Welt bleibt ebenfalls bis zum 10. Januar geschlossen.