Kreis Mettmann. Einer Vorgabe des Landesgesundheitsministeriums entsprechend muss das Berichtswesen der Gesundheitsämter zu den Corona-Fallzahlen ab sofort umgestellt werden. Das teilt die Kreisverwaltung mit.
Demnach will das NRW-Gesundheitsministerium als Basis für die offizielle Kommunikation des Landes ausschließlich auf labortechnisch bestätigte Krankheitsfälle abstellen.
„Der Kreis Mettmann hatte seine Kommunikation bislang erheblich transparenter angelegt“, so die Kreisverwaltung. Ausgewiesen wurden nicht nur die laborbestätigten Fälle, sondern auch die Fälle, in denen es offensichtlich durch engen Kontakt zu einem Erkrankten, etwa im Familienverbund, zu Ansteckungen und – durch eindeutige Symptome untermauerte – Erkrankungen kam, also ein epidemiologischer Zusammenhang bestand.
Beide Komponenten werden im Sinne des Infektionsschutzgesetzes durch das Gesundheitsamt erfasst und an das Landeszentrum Gesundheit (LZG) und weiter an das Robert-Koch-Institut (RKI) übermittelt.
Unterschiede bei den Berichtszahlen
Das Landeszentrum Gesundheit sowie das Robert-Koch-Institut beschränken die dortige statistische Auswertung allein auf die erstgenannten Fälle mit labortechnischem Nachweis und vernachlässigen die übrigen Erkrankungsfälle. Dadurch ergeben sich – je nach Betrachtung – nicht unerhebliche Unterschiede bei den Berichtszahlen.
Für den Kreis Mettmann bedeutet das bezogen auf die konkrete Zahlenlage: In der Fallbearbeitung des Kreisgesundheitsamtes sind bisher seit Beginn der Erfassung insgesamt 973 Erkrankungsfälle verzeichnet. Davon werden allerdings seitens LZG/RKI lediglich 757 Fälle als labortechnisch nachgewiesen in die statistische Auswertung übernommen.
Analog gelten im Kreis Mettmann bisher 567 Erkrankte als inzwischen genesen, wobei LZG und RKI davon lediglich 397 Fälle berücksichtigen.
Kreis Mettmann will Transparenz durch mehr Tests wiederherstellen
„Uns wäre es bedeutend lieber gewesen, bei unserer differenzierten Darstellung bleiben zu dürfen“, erklärt Gesundheitsamtsleiter Dr. Rudolf Lange. „Die aus dem epidemiologischen Zusammenhang eindeutig diagnostizierten Fälle aus der Betrachtung herauszunehmen, blendet deren Existenz aus bzw. verbannt sie in den Dunkelzifferbereich.“
Das Gesundheitsamt will auf Kreisebene weiterhin für Transparenz sorgen. Auf eine Infektion getestet werden daher nun auch die Fälle, die eigentlich keiner labortechnischen Bestätigung bedürfen.
Rudolf Lange: „In der Vergangenheit haben wir darauf bewusst verzichtet, weil zum einen die Diagnose aufgrund des epidemiologischen Zusammenhangs eindeutig war und zum anderen die Test-Ressourcen knapp waren. Inzwischen sind die Test-Kapazitäten vorhanden, sodass wir künftig bei jedem Erkrankungsfall auf eine weitergehende medizinische Abklärung und Labortestung hinwirken werden.“
Eine weitere Folge des geänderten Berichts- und Meldewesens wird sein, dass der Kreis ab sofort keinen tagesaktuellen Corona-Bericht mehr versendet, sondern abwarten muss, bis jeweils vormittags das Landeszentrum Gesundheit die Zahlen des Vortages verifiziert und an die Gesundheitsämter übermittelt.
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