Düsseldorf. Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann hat den weiteren Impfplan für das Land Nordrhein-Westfalen vorgestellt.
In Nordrhein-Westfalen werde man nun beginnen, auch Menschen, die gemäß Coronavirus-Impfverordnung des Bundes in der „Priorisierungsgruppe 2“ stehen, sukzessive ein Impfangebot zu unterbreiten, das teilt das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales mit.
„Wir erreichen hiermit einen weiteren Meilenstein im Kampf gegen das Coronavirus: die breite Impfung der Menschen mit einer hohen Impfpriorisierung“, so NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann. Man werde die Strategie fortsetzen, insbesondere infektionsgefährdete und verletzliche Gruppen zu impfen. „Unser Ziel – neben dem Schutz der Geimpften – ist es dabei, den uns zur Verfügung stehenden Impfstoff zügig zu verimpfen“, erklärt Laumann.
Bereits seit vergangener Woche können Krankenhäuser ihr nicht in der ersten Priorisierungsgruppe genanntes Personal impfen lassen. Zudem hat das Gesundheitsministerium nach eigenen Angaben am Freitag die Kommunen gebeten, folgenden Personengruppen ein Impfangebot zu unterbreiten:
- ambulant tätiges medizinisches Personal mit regelmäßigem und unmittelbaren Patientenkontakt. Hierzu gehören zum Beispiel (Zahn-)Ärzte, deren medizinisches Praxispersonal, Heilmittelerbringer sowie Hebammen
- Personen, die im Öffentlichen Gesundheitsdienst tätig sind
- Personal von Blut- und Plasmaspendediensten
- Personal in SARS-CoV-2-Impf- und Testzentren
Das NRW-Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales teilt zudem mit, dass ab 8. März die folgenden Gruppen ein Impfangebot erhalten sollen:
- Kitabetreuerinnen und -betreuer, Kindertagespflegepersonen
- Lehrerinnen und -lehrer an Grund-, Förder- und Sonderschulen
- Polizisten mit direkten Kontakt zu Bürgern – angefangen mit den Mitgliedern der Einsatzhundertschaften
- Personal, Bewohner und Beschäftigte der Werkstätten für behinderte Menschen und in besonderen Wohnformen
Im Gesundheitsministerium geht man davon aus, dass den genannten Personenkreisen insgesamt über 750.000 Menschen angehören, darunter 275.000 im Bereich Schule und Kita, etwa 300.000 Personen im ambulanten medizinischen Bereich und 150.000 Menschen in der Eingliederungshilfe.
„Personen unter 65 Jahren erhalten regelhaft AstraZeneca“, so das Gesundheitsministerium. Das Land setze dabei die „neuesten medizinischen Erkenntnisse um und verschiebt die Zweitimpfung von der neunten auf die zwölfte Woche“. Die Impfangebote würden durch die koordinierenden Einheiten der Impfzentren mit den Arbeitgebern, Dienstherren bzw. Einrichtungsleitungen abgestimmt und erfolgen sowohl in Impfzentren als auch vor Ort.
Ende März sollen Personen mit einer Vorerkrankung im Sinne der Coronavirus-Impfverordnung ein Impfangebot erhalten, so das Ministerium.
Der Beginn der Impfungen der Über-70-Jährigen hänge maßgeblich von der Verfügbarkeit von Biontech-Impfstoff und dem Impffortschritt bei den Über-80-jährigen Menschen ab, so das Ministerium. „Ich gehe davon aus, dass wir spätestens im Mai mit der Impfung der Über-70-Jährigen beginnen können“, so Laumann.
Der NRW-Gesundheitsminister ergänzt: „Die Planungen für die zweite Priorisierungsgruppe sind damit noch längst nicht abgeschlossen. Wir werden in den nächsten Wochen sukzessive darlegen, wann und wie die weiteren Gruppen, die in der Impfverordnung des Bundes genannt werden, ihr Impfangebot erhalten.“
Darüber hinaus kündigte Laumann an, dass so schnell wie möglich – also in den nächsten Wochen – die Impfungen von schwer pflegebedürftigen Personen in der eigenen Häuslichkeit beginnen werden. Dabei würden entweder Ärzte des Impfzentrums mehrere Impflinge abfahren und verimpfen oder die Kassenärztlichen Vereinigungen organisierten eine Impfung über das Hausärztesystem.
„Zu Beginn werden in einem Modellprojekt zunächst 18.000 Menschen im Pflegegrad 5 geimpft“, so das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales.
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