Wirtschafts- und Digitalminister Prof. Dr. Andreas Pinkwart informiert zu den Modellprojekten der Kommunen und dem weiteren Verfahren. Foto: Land NRW
Wirtschafts- und Digitalminister Prof. Dr. Andreas Pinkwart informiert zu den Modellprojekten der Kommunen und dem weiteren Verfahren. Foto: Land NRW

Kreis Mettmann. Das NRW-Wirtschaftsministerium hat bekanntgegeben, welche Kommunen als „Modellprojekte“ die pandemiesichere Umsetzbarkeit von Öffnungsschritten untersuchen können – der Kreis Mettmann ist nicht dabei.

Insgesamt 46 Kreise und Städte haben sich laut NRW-Wirtschaftsministerium mit ihren Projektansätzen beworben, darunter auch der Kreis Mettmann. Ausgewählt wurden am Ende 14 andere Kommunen.

Unter Federführung des nordrhein-westfälischen Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie können mehrere NRW-Kommunen beginnend ab dem 19. April die Umsetzbarkeit von Öffnungsschritten erproben – vorausgesetzt die die Sieben-Tage-Inzidenz liegt unter 100.

In zwei Phasen agieren dann insgesamt 14 Kommunen als „digitale Modellprojekte“, um ihre erarbeiteten Ideen und Ansätze für Öffnungsschritte trotz Corona-Pandemie zu erproben. Ab dem 19. April könnten dies zunächst sein: die Nachbarkreise Coesfeld und Warendorf; die Stadt Mönchengladbach; die Stadt Münster; der Kreis und die Stadt Paderborn; der Kreis Soest mit den Städten Soest und Lippstadt sowie, abhängig vom Infektionsgeschehen in den Niederlanden, die Stadt Ahaus.

Ab dem 26. April könnten dann weitere Projektkommunen folgen: der Kreis Düren, die Städte Hamm, Köln, Krefeld, Lennestadt und Siegen; der Hochsauerlandkreis mit den Städten Schmallenberg und Winterberg sowie die Stadt Essen. Letztere hat sich unter anderem für den Einsatz der Luca-App entschieden.

Ziel der Modellprojekte ist es zu überprüfen, wie in Zeiten der Pandemie mit Hilfe digitaler Tools wieder soziale, kulturelle und wirtschaftliche Aktivitäten verantwortlich ermöglicht werden können.

„Seit mehr als einem Jahr befinden sich Teile unserer Gesellschaft im Lockdown, viele Bereiche arbeiten mit erheblichen Einschränkungen. Um diese massiven Grundrechtseingriffe wo immer möglich verantwortungsvoll zu begrenzen und zurückzunehmen, haben sich vier große Helfer herausgebildet: die konsequente Nachverfolgung und Isolierung von Infektionen, umfassende Testungen und Impfungen und viertens die Digitalisierung, damit die Menschen diese drei Helfer im Pandemie-Alltag wirksam einsetzen können“, so Digitalminister Prof. Dr. Andreas Pinkwart.

Die ausgewählten Kommunen bringen „umfassende digitale Kompetenzen mit und arbeiten zum Beispiel eng mit Start-ups der Digitalwirtschaft, Hochschulen und digitalen Dienstleistern zusammen“, heißt es aus dem Ministerium. Zur Kontaktnachverfolgung nutzten sie verschiedene Corona-Registrierungs-Apps: „Um diese Pluralität zu erhalten, arbeiten die Modellprojekte mit dem Gateway IRIS als Schnittstelle zu den Gesundheitsämtern“.

Profitieren sollen durch die Modellprojekte letztendlich alle NRW-Kommunen, wenn auch indirekt: Das NRW-Wirtschaftsministerium kündigt an, die Erfahrungen aus den Modellkommunen sammeln und auswerten zu wollen, um über die Erkenntnisse dann auf einer Webseite zu berichten.

Unterschiedliche Projekte in den einzelnen Kommunen

Kleinschrittig bearbeiten die einzelnen Kommunen ihre Projekte. Dazu werden in den Kreisen und Städten ausgewählte Teilbereiche auf Möglichkeiten für Öffnungsschritte ausgelotet.

So plant beispielsweise die Stadt Essen zwei Projekte: Die Öffnung eines Fitnessstudios und die pandemiesichere Durchführung von fünf Veranstaltungen im Zusammenhang mit der Gastronomie.

Im Hochsauerlandkreis mit den Städten Schmallenberg und Winterberg geht es hingegen um Modellprojekte aus dem Bereich Tourismus und Outdoor-Aktivitäten. Getestet werden dort Konzepte des kontaktarmen Urlaubs in Ferienwohnungen, Hotels und auf Campingplätzen sowie Kultur- und Sportangebote.

In Nordrhein-Westfalens einwohnerreichsten Stadt, der Domstadt Köln, plant man ein Modell unter anderem in einer Ladenstraße, einer Eventlocation, einer Kultureinrichtung und einer Sportstätte.

Eingebaut hat man eine Regelung für den Fall, dass die Infektionszahlen ansteigen.Das Vorhaben wird laut NRW-Wirtschaftsministerium abgebrochen, wenn in der Kommune die Sieben-Tage-Inzidenz an sieben aufeinanderfolgenden Tagen mehr als 100 beträgt, „es sei denn, der Projektträger legt schlüssig dar, dass das Vorhaben nicht wesentlich zum Anstieg beigetragen hat.“