Das Café Extrablatt in der Innenstadt. Foto: Volkmann /Archiv
Das Café Extrablatt in der Innenstadt. Foto: Volkmann /Archiv

Kreis Mettmann. Die Corona-Inzidenz am heutigen Samstag liegt laut Robert-Koch-Institut bei 27,2. Fünf Werktage in Folge liegt der Wert somit bei unter 35.


Zwar ist die Inzidenz leicht (um 0,2) gestiegen, dennoch liegt der Wert deutlich unter der in der nordrhein-westfälischen Coronaschutzverordnung festgelegten Grenze von 35, bei deren Unterschreiten maximale Lockerungen möglich sind. Fünf Werktage lang musste der Trend gehalten werden – das ist mit dem heutigen Samstag eingetreten.

Ab dem übernächsten Tag sind dann weitere Lockerungen möglich, also ab Montag. Einzige Voraussetzung: Das Land Nordrhein-Westfalen muss offiziell die „Inzidenzstufe 1“ und somit die „stabile Corona-Inzidenz“ für den Kreis Mettmann feststellen. Dabei handelt es sich jedoch um eine Formalie. Der Kreis Mettmann hatte bereits eine Übersicht zu den Lockerungen veröffentlicht, geht demnach von einer rechtzeitigen Feststellung aus.

Die Folgen sind weitreichend, im positiven Sinn, für das Alltagsleben in den zehn kreisangehörigen Städten. Es sind mehr Kontakte möglich, Treffen im öffentlichen Raum können ohne Begrenzung für Angehörige aus fünf Haushalten erfolgen. Und: Mit negativem Test können sich 100 Personen aus beliebigen Haushalten zusammenfinden.

Freude herrschen dürfte bei den Gastronomen. Sie können ihre Innenbereiche ohne vorherige Testungen bewirten – sofern auch die Landesinzidenz unter 35 liegt. Genau das hatte das nordrhein-westfälische Gesundheitsministerium jedoch bereits am Freitag festgestellt.

Ohnehin bedeutet die niedrigste der bislang festgelegten Regelungsstufen deutlich mehr Freizeit- und Feiervergnügen vor: Ab 1. September könnten Volks- und Stadtfeste ausgerichtet werde mit Konzept und bei einer „Doppelinzidenz“ unter 35 sogar ohne Besucherbegrenzung. Voraussetzung dafür ist, dass die Coronavirus-Fallzahlen sich bis dahin auf dem derzeit niedrigen Niveau bewegen.

„Partys“ sind ab Montag wieder möglich, außen mit bis zu 100 Gästen und innen mit bis zu 50. Dabei gilt: Fürs Feiern ohne Abstandsregelungen müssen negative Testergebnisse vorliegen. Party ist übrigens nicht gleich „private Veranstaltung“. Das Land NRW trifft hier eine Unterscheidung.

Eine weitere Zielmarke gibt es derzeit nicht. Die Inzidenz unter 35 ist in der aktuellen Fassung der NRW-Coronaschutzverordnung die maximal mögliche Lockerungsstufe.

Alle Regelungen für die „Inzidenzstufe 1“ laut NRW-Gesundheitsministerium:

Inzidenz stabil unter 35
Kontaktbeschränkungen Treffen im öffentlichen Raum sind ohne Begrenzung für Angehörige aus fünf Haushalten erlaubt.

Außerdem sind Treffen im öffentlichen Raum für 100 Personen mit negativem Test aus beliebigen Haushalten erlaubt.

Außerschulische Bildung Außerschulische Bildungsangebote sind bei ausreichender Belüftung ohne Maske an einem festen Sitzplatz möglich.
 
Musikunterricht mit Gesang/Blasinstrumenten ist innen mit bis zu 30 Personen erlaubt, sofern  negative Testergebnisse vorliegen.
Kinder-/ Jugendarbeit Gruppenangebote sind innen mit 30 und außen mit 50 Menschen ohne Altersbegrenzung und ohne Test erlaubt.
Kultur Veranstaltungen außen und innen, Theater, Oper, Kinos sind mit bis zu 1.000 Personen erlaubt, sofern ein Sitzplan, ein negativer Test sowie eine Sitzordnung nach Schachbrettmuster vorhanden sind.
 
Nicht berufsmäßiger Probenbetrieb innen mit Gesang/Blasinstrumenten kann mit 30 bzw. 50 Personen stattfinden, wenn ein negativer Test vorliegt.
 
Ab 1. September 2021:
Musikfestivals können mit bis zu 1.000 Zuschauern durchgeführt werden, wenn negative Tests und ein genehmigtes Konzept vorliegen.
Sport Außen und innen ist Kontaktsport mit bis zu 100 Personen möglich, sofern negative Tests vorliegen.
 
Außen sind über 1.000 Zuschauer erlaubt (max. 33 Prozent der Kapazität). 
 
Innen sind bis zu 1.000 Zuschauer (max. 33 Prozent der Kapazität) erlaubt, sofern negative Tests, ein Sitzplan sowie eine Sitzordnung nach Schachtbrettmuster vorhanden sind.
 
Wenn die Landesinzidenz ebenfalls unter 35 liegt, ist der Innensport ohne vorherigen Test möglich.
 
Ab 1. September 2021:
Sportfeste ohne Personenbegrenzung mit genehmigtem Konzept (mit negativen Tests) erlaubt.
Freizeit Freibäder dürfen ohne vorherigem Test öffnen.
 
Bordelle usw. dürfen mit negativen Test öffnen.
 
Clubs und Diskotheken mit Außenbereichen dürfen für bis zu 100 Personen öffnen, sofern negative Tests vorliegen
 
Ab 1. September 2021:
Wenn die Landesinzidenz ebenfalls unter 35 liegt, dürfen Clubs und Diskotheken den Innenbereich ohne Personenbegrenzung öffnen. Voraussetzung hierfür sind  negative Tests und ein genehmigtes Konzept.
Erweiterter Einzelhandel Die Sonderregel für Geschäfte mit einer Größe von über 800 qm fällt weg.
Messen/Märkte Ab 1. September 2021:
Auch Jahr- und Spezialmärkte mit Kirmeselementen sind ohne negative Tests erlaubt.
Tagungen/Kongresse Tagungen und Kongresse sind außen und innen mit bis zu 1.000 Teilnehmern möglich, sofern negative Tests vorliegen.
Private Veranstaltungen (ohne Partys) Private Veranstaltungen sind außen mit bis zu 250 Gästen und negativen Tests möglich. Innen sind private Veranstaltungen mit bis zu 100 Gästen und negativen Tests möglich.
Partys Partys sind außen mit bis zu 100 Gästen und innen mit bis zu 50 Gästen ohne Abstand möglich, sofern negative Tests vorliegen.
Große Festveranstaltungen Ab 1. September 2021:
Volksfeste, Schützenfeste, Stadtfeste usw. sind mit bis zu 1.000 Besuchern möglich, sofern ein  genehmigtes Konzept vorhanden ist.
 
Liegt die Landesinzidenz ebenfalls unter 35, dürfen diese auch ohne Besucherbegrenzung stattfinden.
Gastronomie Liegt die Landesinzidenz ebenfalls unter 35, ist auch die Innengastronomie ohne vorherige Tests möglich.
Beherbergung/
Tourismus
Busreisen ohne Kapazitätsbegrenzung sind möglich, wenn alle Teilnehmer aus Regionen mit Inzidenz von unter 35 kommen.