Eine Impfdosis wird aufgezogen. Foto: pixabay/symbolbild
Eine Impfdosis wird aufgezogen. Foto: pixabay/symbolbild

Düsseldorf. Das NRW-Gesundheitsministerium hat am Donnerstagabend per Erlass geregelt, wie es ab 1. Oktober mit den Impfungen weitergehen soll. Koordinierende COVID-Impfeinheiten (KoCI) übernehmen dann in den Kommunen die Impfkoordination.


„Ab Oktober starten wir in eine neue Phase der Impfkampagne“, kündigt Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann an. Mit der Einrichtung der Koordinierenden COVID-Impfeinheiten und der Schließung der Impfzentren reagiere das Gesundheitsministerium auf veränderte Bedingungen. „Der größere Teil der Bevölkerung ist mittlerweile geimpft, die Nachfrage in den Impfzentren hat deutlich nachgelassen“, so Laumann. Nun beginne eine „mühsame, aber besonders wichtige“ Phase bezüglich der Impfungen.

Die Impfungen werden ab dem 1. Oktober 2021 überwiegend von der niedergelassenen Ärzteschaft sowie der Betriebsärzteschaft übernommen.

„Wir müssen all jenen ein Impfangebot machen, die bislang weder den Weg in die Arztpraxis noch ins Impfzentrum gefunden haben“, stellt Laumann klar. „Dazu sind auch weiterhin aufsuchende Impfangebote notwendig. Gleichzeitig werden die Auffrischungsimpfungen für ältere und gefährdete Menschen Fahrt aufnehmen. Das ist eine besondere Herausforderung für die neu geschaffenen KoCI. Es gibt aber mittlerweile viele etablierte Strukturen und Kontakte vor Ort, die helfen, auch diese Impfphase erfolgreich zu bewältigen.“

Auch im Kreis Mettmann ändert sich etwas: Das Impfzentrum in Erkrath schließt zum 1. Oktober, letztmalig können Impfwillige sich am Timocom-Platz demnach am 30. September impfen lassen. Die Zeiten hatte man bereits reduziert.

Staatliche Basisstrukturen will das NRW-Gesundheitsministerium vorhalten, um „im Bedarfsfall schnellstmöglich auf etwaige Veränderungen des Infektionsgeschehens bzw. auf die Notwendigkeit zur Durchführung erneuter Impfungen reagieren zu können.“ Die Covid-Impfeinheiten sollen das gewährleisten. Die Kreise und kreisfreien Städte richten somit ab dem 1. Oktober 2021 zunächst befristet bis zum 30. April 2022 die „KoCI“ ein. Hierzu finanziert das Land bis zu 1,5 Stellen pro 50.000 Einwohnerinnen und Einwohner.

„Die wesentlichen Aufgaben der KoCIs umfassen das Monitoring des lokalen Impfgeschehens, die Hinwirkung auf Impfangebote für vulnerable Personen, die Planung für flächendeckende Auffrischungsimpfungen der Allgemeinbevölkerung sowie die Organisation und Koordinierung des konkreten Impfgeschehens vor Ort“, so das MAGS NRW, das beispielhaft Impfstoffbestellung, Datenmeldung oder Bereitstellung von unterstützendem Personal anführt.

Impfungen ab 1. Oktober

Die Auffrischungsimpfungen in Einrichtungen mit vulnerablen Personen sind bereits angelaufen. Ziel sei es, die Auffrischungsimpfungen in der (teil-)stationären Pflege bis zum 31. Oktober 2021 abgeschlossen zu haben, informiert das Gesundheitsministerium.

In den übrigen Einrichtungen – so etwa Werkstätten für Menschen mit Behinderungen – sollen Auffrischungsimpfungen bis zum 31. Dezember 2021 abgeschlossen sein. Auffrischungsimpfungen seien dann vorgesehen, wenn die COVID-19-Zweitimpfung mehr als sechs Monate zurückliegt.

In den Kreisen und kreisfreien Städten gibt es zudem niedrigschwellige Impfangebote, darunter die mobilen Aktion im Rahmen von Festivitäten oder Märkten. „Organisiert werden diese Angebote künftig von den ‚KoCI‘, so das Gesundheitsministerium des Landes. „Die Angebote sollen insbesondere Personengruppen mit niedrigen Impfquoten ansprechen, die über das Regelsystem nur schwer erreichbar sind.“

Laumann dazu: „Wir haben in Nordrhein-Westfalen bereits sehr früh niedrigschwellige und aufsuchende Impfangebote eingerichtet. Die Kreise und kreisfreien Kreisen haben bereits viele kreative Möglichkeiten gefunden, die Menschen zu erreichen. Wir dürfen jetzt nicht nachlassen. Coronaschutzimpfungen betreffen jeden.“ Davon hänge der weitere Pandemieverlauf in der kälteren Jahreszeit ab, stellt der NRW-Gesundheitsminister klar. „Wir werden weiterhin große Anstrengung unternehmen, um die Menschen zu überzeugen.“

Auch die Impfungen in Justizvollzugsanstalten, Krankenhäusern, Flüchtlingsunterkünften und weiteren Einrichtungen zur gemeinschaftlichen Unterbringung werden wie gehabt eigenständig durch die Einrichtungen fortgesetzt. Im Bedarfsfall sollen dort KoCIs unterstützen.