Die Sonne beweist in diesen Tagen ihre Kraft. Foto: Volkmann
Die Sonne beweist in diesen Tagen ihre Kraft. Foto: Volkmann

Kreis Mettmann. Der Deutsche Wetterdienst hat amtliche Warnungen vor Hitze herausgegeben. Diese gelten im Kreis Mettmann am Donnerstag, 18. Juni, sowie Freitag, 19. Juni.


Aus meteorologischer Sicht hat der Sommer am 1. Juni angefangen, zum Wochenende hin spürt man das nun auch an den Temperaturen. Die steigen derart, dass der Deutsche Wetterdienst auch für die Städte im Kreis Mettmann amtliche Warnungen herausgegeben hat – teils vor “extremer Hitze”.

Die Sonne strahlt heiß in den kommenden Tagen. So mancher hat darauf lange gewartet, anderen Menschen und auch Haustieren wiederum machen die hohen Temperaturen zu schaffen. Mit der Wetterwarnung weist der Wetterdienst daher darauf hin, dass man sich beispielsweise um ältere oder pflegebedürftige Menschen besonders kümmern muss.

Ab Donnerstag werde laut Meteorologen mit einer südwestlichen Strömung zunehmend schwül-heiße Luft nach Nordrhein-Westfalen geführt. Die Folge ist eine starke Wärmebelastungen. Umgekehrt kann es in NRW am Donnerstagnachmittag über dem Bergland zu einzelnen Hitzegewittern kommen. Dabei ist dann auch lokaler Starkregen zwischen 15 und 25 l/qm innerhalb einer Stunde möglich, ebenso stürmische Böen um 70 km/h (Bft 8) und kleinkörniger Hagel. Am Abend beruhigt sich die Wetterlage wieder.

“Im Laufe der Nacht zum Freitag insbesondere in der Nordwesthälfte von Belgien und den Niederlanden her teils kräftige Gewitter mit Starkregen zwischen 15 und 25 l/qm, stürmischen Böen um 70 km/h (Bft 8) und Hagel möglich. Im Laufe der Nacht nordwärts abziehend”, so der Wetterdienst. Auch tagsüber kann es am Freitag gewittern und bei stürmischen Böen kräftig regnen. Lokal sind auch unwetterartige Phasen nicht ausgeschlossen.

Abseits möglich ungemütlicher Phasen beweist die Sonne ihre ganze Kraft: Der DWD hat daher für Donnerstag ab 11 Uhr und bis Freitag um 11 Uhr eine amtliche Warnung vor “Hitze” herausgegeben, die sich anschließend bis Freitag um 19 Uhr noch steigert: Erwartet wird dann eine Wärmebelastung wegen “extremer Hitze”. Im Temperaturen ausgedrückt bedeutet das für Donnerstag in der Rheinregion rund 33 Grad; am Freitag können es nis zu 36 Grad werden.

“Hitzebelastung kann für den menschlichen Körper gefährlich werden und zu einer Vielzahl von gesundheitlichen Problemen führen. Vermeiden Sie nach Möglichkeit die Hitze, trinken Sie ausreichend Wasser und halten Sie die Innenräume kühl”, so die Meteorologen des Wetterdienstes.

Das Gesundheitsamt des Kreises Mettmann warnt ebenso davor, diese Belastung für den Körper zu unterschätzen: „Besonders für ältere Menschen, chronisch Erkrankte, Schwangere, Kinder sowie Personen, die im Freien arbeiten, stellen hohe Temperaturen und häufigere Hitzewellen zunehmend eine gesundheitliche Belastung dar“, erklärt Gesundheitsamtsleiterin Dr. Ruzica Susenburger-Lange. „Hohe Außentemperaturen belasten das Herz-Kreislauf-System und können zu Flüssigkeitsmangel, Erschöpfung oder im Extremfall zu einem Hitzschlag führen.“ Gleichzeitig kühlen sich Gebäude während längerer Hitzephasen nachts oft weniger ab, sodass sich Innenräume zunehmend aufheizen. „Der Körper erhält dadurch weniger Erholungsphasen, was die gesundheitliche Belastung zusätzlich verstärkt“, erklärt die Gesundheitsamtsleiterin des Kreises weiter.

Dort gibt man zudem zehn Tipps, um gesund durch die heißen Tage zu kommen:

  1. Ausreichend trinken: Idealerweise Wasser oder ungesüßte Getränke. Vermeiden Sie zucker- und alkoholhaltige Getränke.
  2. Sport verlegen: Sportliche Betätigung möglichst in die kühlen Morgen- oder Abendstunden verlegen.
  3. Räume kühl halten: Innenräume tagsüber abdunkeln und nur in den frühen Morgen- oder späten Abendstunden lüften.
  4. Leichte Kleidung: Leichte, helle und luftdurchlässige Kleidung tragen.
  5. Sonne meiden & schützen: Direkte Sonneneinstrahlung, insbesondere zur Mittagszeit, vermeiden und ausreichend Sonnenschutz auftragen (mindestens Lichtschutzfaktor 30+).
  6. Kühle Orte aufsuchen: Informieren Sie sich über kühle Orte in Ihrer Nähe.
  7. Sicherheit im Auto: Lassen Sie Kinder und Tiere niemals im Auto. Selbst leicht geöffnete Fenster verhindern keine Überhitzung.
  8. Leichte Kost: Nehmen Sie möglichst nur leichte Kost zu sich (z. B. Obst & Gemüse), verteilt auf mehrere Mahlzeiten.
  9. Gefährdete Personen im Blick haben: Achten Sie auf ältere, kranke oder alleinlebende Menschen in Ihrem Umfeld.
  10. Nehmen Sie Warnzeichen ernst: Ein Hitzschlag kann eine lebensbedrohliche Reaktion des Körpers auf hohe Außentemperaturen darstellen. Typische Symptome hierbei sind: Bewusstseinsstörung, plötzliche Verwirrtheit, starke Kopfschmerzen, Bewusstlosigkeit, eine sehr hohe Körpertemperatur (über 39 Grad) sowie Übelkeit und Erbrechen. „In diesem Notfall alarmieren Sie umgehend den Rettungsdienst über die Notrufnummer 112“, erklärt Gesundheitsamtsleiterin Dr. Ruzica Susenburger-Lange.  „Bringen Sie die betroffene Person und sich selbst sofort aus der Sonne an einen schattigen und kühlen Ort. Leisten Sie soweit möglich Erste Hilfe bis zum Eintreffen der Rettungskräfte!“

Auch Haustiere benötigen an heißen Tagen ein schattiges Plätzchen. Zudem solle man laut Experten für ausreichend Trinkmöglichkeiten sorgen.

Hitzefrei für Arbeitnehmer?

Steigende Temperaturen, direkte Sonneneinstrahlung oder stickige Räume fordern Beschäftigte heraus. Umso wichtiger ist es zu wissen, welche Schutzmaßnahmen Arbeitgeber treffen müssen und welche Rechte Arbeitnehmer haben. Die ARAG Experten mit einer rechtlichen Einordnung.

Welche Pflichten hat der Arbeitgeber in den heißen Monaten?
Grundsätzlich gilt: Arbeitgeber müssen ihre Beschäftigten vor gesundheitlichen Gefahren schützen. Diese Pflicht ergibt sich laut ARAG Experten aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (Paragraf 618). Dazu gehört neben dem Schutz vor übermäßiger Hitze und intensiver Sonneneinstrahlung beispielsweise auch das Bereitstellen von Wasser oder anderen geeigneten Getränken.

Welche Regeln gelten für Arbeitnehmer, die überwiegend draußen arbeiten?

Wer beispielsweise auf Baustellen, in der Landwirtschaft oder im Freibad arbeitet, ist der Sonne oft direkt ausgesetzt. Hier kann der Arbeitgeber verpflichtet sein, geeignete Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Dazu zählen zum Beispiel UV-Schutzkleidung, Kopfbedeckungen mit Nackenschutz, Sonnenbrillen oder auch Sonnencreme. Ebenso können technische Lösungen wie Sonnensegel, Planen oder Schirme erforderlich sein. Darüber hinaus gibt es sinnvolle organisatorische Maßnahmen. So ist es möglich, Arbeitszeiten anzupassen und besonders belastende Tätigkeiten in die kühleren Morgen- oder Abendstunden zu verlegen.

Gibt es Vorgaben in Büros?

Auch in Innenräumen gelten klare Vorgaben. Die sogenannten „Technischen Regeln für Arbeitsstätten“ geben vor, dass die Raumtemperatur möglichst 26 Grad Celsius nicht überschreiten soll. Wird es draußen deutlich heißer, kann auch die Temperatur im Büro darüber liegen, allerdings nur in Ausnahmefällen. Die ARAG Experten weisen jedoch darauf hin, dass Arbeitgeber Maßnahmen ergreifen müssen, um die Belastung zu reduzieren. Dazu gehören etwa Jalousien oder Markisen gegen direkte Sonneneinstrahlung, Ventilatoren oder eine angepasste Nutzung von Geräten, die zusätzliche Wärme erzeugen. Allerdings sind diese Vorgaben keine starren Grenzwerte mit unmittelbarem Rechtsanspruch. Sie beschreiben vielmehr den Stand der Technik. Dennoch sind Arbeitgeber verpflichtet, aktiv zu werden, sobald gesundheitliche Risiken drohen.

Was gilt in puncto Hitze und Sonnenschutz im Homeoffice?

Auch im Homeoffice endet die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers nicht vollständig; sie ist jedoch eingeschränkt. Denn er hat deutlich weniger Einfluss auf die konkreten Bedingungen vor Ort. Beschäftigte sind daher stärker in der Eigenverantwortung, wenn es um ausreichenden Sonnenschutz, Lüften oder geeignete Raumtemperaturen geht. Arbeitgeber sollten dennoch im Rahmen ihrer Möglichkeiten unterstützen. Beispielsweise durch Empfehlungen zur Arbeitsplatzgestaltung oder die Bereitstellung von Arbeitsmitteln wie Ventilatoren oder flexible Arbeitszeiten in den kühleren Morgen- oder Abendstunden. Treten gesundheitliche Probleme durch Hitze auf, raten die ARAG Experten Arbeitnehmern, dies zu dokumentieren und das Gespräch mit dem Arbeitgeber suchen, um gemeinsam Abhilfe zu schaffen.

Gibt es einen rechtlichen Anspruch auf Hitzefrei?

So verständlich der Wunsch nach „hitzefrei“ auch ist – einen gesetzlichen Anspruch darauf gibt es laut ARAG Experten für Arbeitnehmer nicht. Auch zusätzliche Pausen oder verkürzte Arbeitszeiten sind nicht automatisch vorgeschrieben. Kommt es allerdings zu einer konkreten Gesundheitsgefährdung, kann es in einigen Fällen laut ARAG Experten zulässig sein, die Arbeitsleistung vorübergehend zu verweigern. Arbeitnehmer müssen allerdings beweisen können, dass die Gesundheit aufgrund der Hitze wirklich gefährdet war, wenn der Arbeitgeber nachfragt. Können sie das nicht, müssen sie mit einer Abmahnung oder unter Umständen sogar mit einer Kündigung rechnen. Arbeitnehmer sollten daher frühzeitig das Gespräch mit dem Chef suchen und die Missstände möglichst dokumentieren.

Was passiert, wenn der Arbeitgeber keine Schutzmaßnahmen umsetzt?

Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass Beschäftigte berechtigt sind, ihrem Chef Vorschläge zu allen Fragen der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bei der Arbeit zu machen (Paragraf 17, Arbeitsschutzgesetz). Dies gilt auch beim Thema Hitzeschutz. Ergreift der Arbeitgeber keine geeigneten Schutzmaßnahmen, können sich Arbeitnehmer an den Betriebsrat oder – falls vorhanden – an den Arbeitsschutzbeauftragten wenden. Auch eine Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde ist möglich.

Ist eine Lockerung der Kleiderordnung bei Hitze möglich?

Wenn die Temperaturen steigen, wird auch die Kleidung zum Thema. Grundsätzlich dürfen Arbeitgeber Vorgaben zur Kleidung machen, zum Beispiel aus Gründen der Sicherheit, Hygiene oder des Erscheinungsbildes bei Kundenkontakt. Laut ARAG Experten sind in bestimmten Berufen diese Vorschriften sogar zwingend. Ein Bauarbeiter muss auch bei Hitze einen Helm tragen und Küchenpersonal entsprechende Schutzkleidung. In anderen Bereichen kann der Arbeitgeber jedoch verpflichtet sein, seine Kleiderordnung anzupassen. So ist es laut ARAG Experten angemessen bei hohen Temperaturen, auf Krawatten, langärmelige Hemden oder formelle Kleidung zu verzichten (Bundesarbeitsgericht, Az.: 1 ABR 59/15). Dies ist bei starker Hitze nicht nur sinnvoll, sondern gehört zur Fürsorgepflicht des Arbeitgebers.

Was können Beschäftigte selbst tun?

Auch Arbeitnehmer haben durch kleine Maßnahmen die Möglichkeit, Hitzeperioden besser zu bewältigen. Die ARAG Experten raten zu leichter atmungsaktiver Kleidung aus Leinen oder Musselin und ausreichend Flüssigkeit zu trinken. Auch kurze Abkühlungen, beispielsweise indem man sich einige Sekunden kaltes Wasser über die Handgelenke laufen lässt, können den Kreislauf stabilisieren. Wichtig ist zudem, Warnsignale des Körpers, wie Konzentrationsprobleme, Schwindel oder Kreislaufbeschwerden, ernst zu nehmen.