Die Corona-Notbremse bleibt auch in Kommunen mit einer Inzidenz von unter 100 länger gezogen. Foto: pixabay
Rolltreppen sind meist menschenleer: Die Corona-Notbremse bleibt auch in Kommunen mit einer Inzidenz von unter 100 länger gezogen. Foto: pixabay

Düsseldorf. Das nordrhein-westfälische Gesundheitsministerium hat die Regelungen für Lockerungen in der Coronaschutzverordnung angepasst. In keiner NRW-Kommune wird derzeit die „Notbremse“ aufgehoben.


„Trotz der seit einigen Tagen stagnierenden oder sinkenden Sieben-Tages-Inzidenz in vielen Kommunen in Nordrhein-Westfalen wird es vorläufig noch in keiner Kommune eine Aufhebung der Notbremse geben“, das teilt das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales mit.

Das gelte auch für die Kreise Olpe, Wesel und den Rhein-Sieg-Kreis, in denen die Inzidenzwerte seit drei Tagen unter der Marke von 100 liegen.

Bislang war das die Voraussetzung, um die Notbremse aufzuheben. Aber: Da der zurückliegende Drei-Tages-Zeitraum auch die Ostertage betrifft, hat das Gesundheitsministerium die Coronaschutzverordnung modifiziert. Geschehen ist das auch vor dem Hintergrund des eingeschränkten Test- und Meldegeschehens über die Osterfeiertage.

Für eine Aufhebung der Notbremse-Regelung sind künftig mindestens sieben Tage mit einer Inzidenz unter 100 und eine stabile Tendenz erforderlich: „Diese Voraussetzung ist derzeit noch in keiner der Notbremse-Kommunen gegeben“, so das NRW-Gesundheitsministerium.

Minister Laumann erklärt hier: „Auch, wenn die Inzidenzen aktuell etwas sinken, befinden wir uns nach Einschätzung vieler Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler noch mitten in der dritten Welle. Wir müssen aktuell also besonders vorsichtig und besonnen agieren. Ein ‚Hin und Her‘ bei der Anwendung der Notbremse wäre zudem etwas, für das die Menschen wenig Verständnis hätten. Deshalb wollen wir die Tendenz etwas länger beobachten, bevor wir die Notbremse in Kommunen aufheben.“

In Nordrhein-Westfalen greift die Notbremse nach Informationen aus der Allgemeinverfügung derzeit in 43 Kommunen, darunter auch der Kreis Mettmann sowie die Städte Essen und Wuppertal – jeweils mit der Möglichkeit, in Absprache mit dem NRW-Gesundheitsministerium eine Test-Option zu ziehen.