
Krefeld. Die Ermittlungsbehörde hoffen in einem Cold Case auf Hinweise: Am 12. August 1990 ist die damals 18 Jahre alte Ewa M. auf dem Heimweg von Krefeld nach Vorst kurz vor dem Ortseingang durch einen Messerangriff lebensgefährlich verletzt worden. Die Frau überlebte.
Vor 36 Jahren erschütterte eine versuchte Tötung die Menschen in der Region. „Was damals geschah, geriet nie endgültig in Vergessenheit“, teilt die Polizei Mönchengladbach mit. Weil Mord nicht verjährt, bleiben die Ermittler an dem sogenannten Cold Case dran. Sie haben den Fall nun erneut in den Blick genommen.
Die Tat ereignete sich am Sonntag, 12. August 1990, gegen 20 Uhr. Die damals 18 Jahre alte Ewa M. ging zu Fuß von Krefeld nach Vorst im Kreis Viersen. Zwischen den Tönisvorster Stadtteilen St. Tönis und Vorst ging sie auf dem Geh- und Fahrradweg der L475 in Richtung Vorst. Aus Richtung St. Tönis gesehen mündet die L475 kurz vor dem Stadtteil Vorst in die Hauptstraße. „Gegen 21.40 Uhr traf Ewa M., damals 18 Jahre alt, an einer Bushaltestelle in Höhe der Abzweigung nach Tönisvorst-Kehn auf eine Freundin. Die beiden unterhielten sich etwa fünf bis zehn Minuten, bevor sie ihren Heimweg in unterschiedliche Richtungen fortsetzten“, so die Polizei.
Rund 50 Meter vor dem Ortseingangsschild Vorst griff der Täter die junge Frau an, zog sie in den dortigen Graben und drohte, sie zu vergewaltigen. Der Unbekannte stach mehrfach auf die junge Frau ein, verletzte sie lebensgefährlich. Erst als Ewa M. sich nicht mehr bewegte, ließ der Täter von ihr ab und flüchtete. Die Ermittler gehen davon aus, dass der Täter glaubte, die 18-Jährige tödlich verletzt zu haben. Ewa M. überlebte jedoch danke einer Notoperation. „Trotz ihrer lebensgefährlichen Verletzungen gelang es ihr, sich zurück in Richtung Fahrradweg und Landstraße zu bewegen. Gegen 22.10 Uhr wurde sie von einem Fahrradfahrer auf dem Grünstreifen zwischen Radweg und Fahrbahn gefunden“, so die Ermittler.
Zu dem Täter liegt eine Beschreibung vor. Er wurde als eher unauffälliger Typ beschrieben, soll etwas größer als das Opfer sein. Ewa M. ist 1,65 Meter groß. Er soll Deutsch gesprochen haben. Die Polizei weist zudem darauf hin, dass die Kleidung des Mannes aufgrund der Tat womöglich mit Blut verunreinigt gewesen sein könnte. Zudem könnte es sich selbst Verletzungen zugezogen haben, insbesondere im Bereich der Hände.
Ermittler konnten DNA-Spur sichern

Bereits im Jahr 2001 gelang es dem Landeskriminalamt NRW, durch neue kriminaltechnische Untersuchungen, ein DNA-Profil einer unbekannten männlichen Person zu sichern. Das DNA-Profil ließ sich bis heute keinem Mann zuordnen. Bekannte Kontaktpersonen des Opfers habe man allerdings ausschließen können.
Hoffnung setzt die Polizei zudem in einen bisher nicht bekannten Zeugen. Laut Ermittlungen begegnete Ewa M. etwa acht bis zehn Gehminuten vor dem Ortseingangsschild von Vorst einem Mann, der ebenfalls zu Fuß unterwegs war und aus Richtung Vorst kam. Ewa M. beschrieb den Unbekannten als damals 20 bis 25 Jahre alt. Heute dürfte der Mann demnach Mitte Fünfzig bis Anfang Sechzig Jahre alt sein. Außerdem beschrieb Ewa M. ihn als sehr hager und von knochiger Statur. Er hatte glatte mittel- bis dunkel blonde Haare bis zum Kinn. Die Haare fielen im in das Gesicht. Der Mann trug eine helleblaue ausgewaschene Jeans, ein weißes T-Shirt mit hell-blauen breiten Querstreifen und weiße Turn- oder Halbschuhe mit dunklen Streifen an der Seite. Damals wurde ein Phantombild des Zeugen in schwarz-weiß gefertigt (links), was nun nach den Angaben des Opfers eingefärbt wurde (rechts).
Die damals 18-Jährige ist heute 54 Jahre alt. Für Ewa M. sind viele Fragen offen geblieben: Wer hat sie angegriffen? Warum wählte der Täter sie aus? Oder war sie ein Zufallsopfer? Warum ist der Täter mit einer solchen Gewalt vorgegangen?
Auch Hinweise, die zunächst unbedeutend erscheinen, können laut Behörde für die Ermittlungen von Bedeutung sein. Die Polizei nimmt Hinweise unter der Telefonnummer 02161 290 sowie per E-Mail an mk.vorst.Moenchengladbach@polizei.nrw.de entgegen. Im Einzelfall könne die Vertraulichkeit der Hinweise geprüft werden. Für Hinweise, die zur Aufklärung der Tat und zur Ermittlung des Täters führen, wird durch die Staatsanwaltschaft Krefeld eine Belohnung von 5.000 Euro ausgesetzt.

