Die Stadtverwaltung bittet um Vorsicht bei der Beseitigung von Schäden. Foto: Mathias Kehren
Die Stadtverwaltung bittet um Vorsicht bei der Beseitigung von Schäden. Foto: Mathias Kehren

Velbert. Zum Schutz von denkmalgeschützten Gebäuden bittet die Stadt Velbert um Vorsicht bei der Beseitigung von Hochwasserschäden.


Die Starkregenereignisse vom 14. Juli haben zu zahlreichen Schäden an Gebäuden in den Altstadtbereichen in Velbert-Langenberg und –Neviges geführt.

Um die historische Bausubstanz vor vermeidbaren Folgeschäden zu bewahren, bittet die Stadt Velbert um besondere Vorsicht bei der Beseitigung der Schäden. Sie ruft alle betroffenen Eigentümerinnen und Eigentümer von Denkmälern und Gebäuden in den Denkmalbereichen in Langenberg und Neviges auf, sich an die Untere Denkmalbehörde zur Abklärung der weiteren Schritte zu wenden.

Für Fragen, Probleme, Erläuterungsbedarf oder andere Anliegen zum Denkmalschutz steht Lea Fernau telefonisch unter 02051 26-2679 oder per E-Mail an lea.fernau@velbert.de bereit.

„Speziell im Umgang mit beschädigter Denkmalsubstanz müssen besondere Vorsichtsmaßnahmen eingehalten werden“, heißt es aus dem Rathaus. Hinweise dazu seien unter anderem im Leitfaden zu Bautrocknung, insbesondere für Fachwerkhäuser, auf der Internetseite des Landschaftsverbands Rheinland zu finden: www.denkmalpflege.lvr.de.

Die Untere Denkmalbehörde werde sich zudem in den nächsten Tagen und Wochen um die detaillierte Schadenserfassung vor Ort kümmern.