Ein Gespräch über einen Vertrag. Foto: pixabay
Ein Gespräch über einen Vertrag. Foto: pixabay

Düsseldorf/Kreis Mettmann. Das NRW-Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz hat eine Bundesratsinitiative für faire Verbraucherverträge auf den Weg gebracht.

Am 12. Februar stimmt der Bundesrat über jenen Antrag ab, mit dem NRW-Verbraucherschutzministerin Ursula Heinen-Esser Bürgerinnen und Bürger entlasten will. Gelingen soll das durch faire Verbraucherverträge: „Neu abgeschlossene Verträge sollten deutlich kürzere Laufzeiten von maximal einem Jahr haben, Verträge sollten stillschweigend um maximal drei Monate verlängert werden können“, erklärt die Ministerin. Das schaffe Wahlfreiheit für die Verbraucherinnen und Verbraucher, stärke das Verbrauchervertrauen und belebe den Wettbewerb.

Auch Verbraucher sind von den Auswirkungen der Corona-Krise getroffen. Die berufliche Situation oder finanzielle Engpässe bereiten vor allem dann Sorgen, wenn Laufzeitverträge zu bedienen sind und monatliche Kosten sich aufsummieren. Die Verbraucherzentralen registrieren einen hohen Bedarf an telefonischen Kurzberatungen: Über die Corona-Hotline wurden seit März 2020 etwa 31.000 davon durchgeführt. Hinzu kommen monatlich 5.000 Verbraucheranliegen, die per E-Mail bearbeitet werden.

„Die Anfragen sind breit gefächert“, so Wolfgang Schuldzinski, Vorstand der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Es gebe Fragen rund um die Corona-Verordnungen, darunter geschlossene Fitness-Studios oder geplante Urlaube.

„Viele wenden sich aber auch an uns, weil wegen Kurzarbeit, Arbeitsplatzverlust oder weggefallenem Minijob die Budgets auf Kante genäht sind und deshalb die finanziellen Verpflichtungen nicht mehr eingehalten werden können“, erklärt Schuldzinski. Die Verbraucherschützer fordern direkte Hilfe durch sozialpolitische Maßnahmen und drängen darauf, Kreditraten für Verbraucherinnen und Verbraucher, die wegen Corona vorübergehende Einkommenseinbußen und Liquiditätsprobleme haben, erneut für einen Zeitraum von mindestens drei Monaten ohne Mehrkosten zu stunden.

Ministerin Heinen-Esser ergänzt, dass viele Verbraucher in der Krise Gutscheine akzeptiert oder die Lieferangebote des örtlichen Handels wahrgenommen hätten: „Viele Verbraucherinnen und Verbraucher, die finanziell dazu in der Lage waren, haben verantwortungsbewusst gehandelt. Die Unternehmen sollten nun im Gegenzug kulant sein und bei Zahlungsschwierigkeiten angemessene und vernünftige Ratenzahlungen vereinbaren“, forderte Heinen-Esser.

Und: Die Ministerin forderte auch die Energieversorgenden auf, weiterhin auf Strom- oder Gassperren bei Zahlungsrückständen zu verzichten.