Anderthalb Meter Abstand gilt es zu Fahrradfahrern einzuhalten. Foto: pixabay
Anderthalb Meter Abstand gilt es zu Fahrradfahrern einzuhalten. Foto: pixabay

Kreis Mettmann. Abstand halten, das hat man im Kreis Mettmann wegen der anhaltenden Corona-Lage längst verinnerlicht. Der Grundsatz gilt jedoch nicht nur beim Infektionsschutz. Gemeinsam haben die Kreistagsfraktionen von CDU, Grünen und FDP eine Kampagne zum Schutz von Fahrradfahrern initiiert.

1,50 Meter Mindestabstand: Die Corona-Regel gilt auch im Straßenverkehr – nämlich beim Überholen von Radfahrenden. Die Straßenverkehrsordnung hat den Straßenraum eindeutig neu verteilt. Diese Regelung soll im Kreis Mettmann nun verstärkt beworben werden.

Nur ein Beispiel aus Wohngebieten: Radfahrende, die an parkenden Fahrzeugen vorbeifahren, werden selbst dann mit dem Auto überholt, wenn dafür gar nicht genügend Fahrbahnraum verfügbar ist. Die Radfahrenden verringern dann oft zwangsläufig ihren Abstand zu den geparkten Autos so sehr, dass sie durch sich öffnende Autotüren schwer verletzt werden könnten (sogenannter Dooring-Unfall). Ebenso gefährlich ist die von entgegenkommenden Autos erzwungene Durchfahrt, obwohl die Radfahrenden ihr Hindernis noch nicht passiert haben.

Für Peter Thomas, Sprecher der CDU im Ausschuss für Mobilität im Kreis Mettmann und Mitglied im Kreispolizeibeirat „müssen die in der Novelle der StVO vom April 2020 festgeschriebenen und für die Sicherheit der Radfahrenden erforderlichen Mindestabstände verstärkt und plakativ in die Öffentlichkeit transportiert werden, damit langjährige Gewohnheiten und Überholvorgänge „nach Gefühl“ aufgegeben werden. Hier sollten Kreisverwaltung, Kreispolizei und Verkehrswacht gemeinsam vorgehen.“

Die nun beantragte Kampagne setzt weniger auf ordnungsrechtliche Aspekte, sondern soll für den Kreis Mettmann als Radfahrregion werben und dabei auf schon der Fairness halber einzuhaltende Regeln hinweisen“, betont Ina Besche-Krastl von den Grünen.

FDP-Fachmann Thomas Hoffman fasst den gemeinsamen Antrag der drei Parteien wie folgt zusammen: Auf möglichst wirksamste Weise soll die Kreisverwaltung in Print & Social Media für mehr Fairness im Straßenverkehr, hier insbesondere für die Einhaltung notwendiger und auch vorgeschriebener Mindestabstände beim Überholen von Radfahrenden werben.“