Auf einer Stadtkarte hat der Klimaschutzbeauftragte Marcel Alpkaya zwölf Projekte markiert, die den Radverkehr betreffen. Quelle: Kreisstadt Mettmann/ openstreetmap.org/archivbild
Auf einer Stadtkarte hat der Klimaschutzbeauftragte Marcel Alpkaya zwölf Projekte markiert, die den Radverkehr betreffen. Quelle: Kreisstadt Mettmann/ openstreetmap.org/archivbild

Mettmann. In der Kreisstadt wird in Zusammenarbeit von Politik, Vereinen und Stadtverwaltung an der Verbesserung der Radverkehrsinfrastruktur gearbeitet. 

Einen Überblick über die Maßnahmen, die von der Verwaltung bislang umgesetzt wurden und „in gleicher Weise auch zukünftig umgesetzt werden sollen“, heißt es aus dem Rathaus, bietet eine vom städtischen Klimaschutzbeauftragten Marcel Alpkaya erstellte Karte mit zwölf Beispiele aus dem Mettmanner Stadtgebiet:

Nummer 1: Breite Straße / Johannes-Flintrop-Straße

Hier wurde Mettmanns erste Fahrradstraße eingerichtet: Der Radverkehr hat Vorrang vor dem Autofahrer und darf die Fahrbahn auch nebeneinander befahren. Die Fahrradstraße ist nur für Anliegerverkehr freigegeben. Der motorisierte Durchgangsverkehr darf die Straße nicht befahren.

Nummer 2: Beethovenstraße / Ecke Talstraße

An dieser Stelle wurde im vergangenen Jahr der erste Grünpfeil nur für Radfahrer eingeführt: Während der motorisierte Verkehr weiterhin an der roten Ampel warten muss, kann der Radfahrer bequem und ohne langes Warten nach rechts abbiegen. Hierbei ist zu beachten, dass der Grünpfeil wie ein Stopp-Schild wirkt. Ein kurzes Anhalten ist daher auch für den Radfahrer vorgeschrieben.

Nummer 3: Lavalplatz

Die Fußgängerzone wurde für den Radverkehr freigegeben und die Wegeschranke durch einzelne Poller ersetzt: Dadurch ist es dem Radfahrer gestattet die Fußgängerzone auf dem Lavalplatz bis zum Hallenbad zu befahren oder von der Neanderstraße über den Lavalplatz zur Gottfried-Wetzel-Straße abzukürzen. Die sperrige alte Wegeschranke, die die Radfahrer zum Absteigen zwang, wurde durch einzelne Poller ersetzt. Diese haben die gleiche Funktion, bieten jedoch für den Radverkehr kein Hindernis mehr.

Nummer 4 und 10: Siedlung Kaldenberg und Lutterbecker Straße

Hier wurden die Einbahnstraßen für den Radverkehr in Gegenrichtung freigegeben: Die Stadt Mettmann prüft alle Einbahnstraße im Stadtgebiet auf die Möglichkeit einer Freigabe in Gegenrichtung für Radfahreinnen und Radfahrer. Das ist nicht in allen Fällen ohne weiteres möglich, wenn beispielsweise eine Straße zu schmal oder unübersichtlich für eine Freigabe ist.

Wenn nichts entgegensteht, wird eine Einbahnstraße konsequent freigegeben. Bei einer längeren Wegstrecke wird außerdem immer geprüft, ob durch Markierungen auf der Fahrbahn die Sicherheit für den Radverkehr erhöht werden kann. Ein Beispiel hierfür ist der Schutzstreifen auf der Lutterbecker Straße.

Nummer 5 und 7: Rudolf-Diesel-Straße und Am Rathaus

Auf beiden Straßen wurden zusätzliche Schutzstreifen auf der Fahrbahn markiert: Vielerorts werden in Mettmann Schutzstreifen markiert. Neben der Tatsache, dass man dem Radverkehr mehr Platz und Sicherheit auf den Fahrbahnen einräumt, wirken Schutzstreifen auch positiv auf die gefahrenen Geschwindigkeiten der motorisierten Verkehrsteilnehmer. Dies liegt vor allem daran, dass durch die Markierungen die restliche zur Verfügung stehenden Fahrbahnbreite verringert wird und die Straße dadurch schmaler wirkt.

Nummer 6: Wanderweg zwischen Düsselring und Käthe-Kollwitz-Ring

Auf dem Wanderweg wurden zwei Wegesperren durch einen Mittelpoller ausgetauscht: Ähnlich wie bei einer Wegeschranke stellen zwei versetzte Wegesperren oftmals ein unüberwindbares Hindernis für den Radverkehr dar. Im Bestfall gelingt es den schmalen Durchgang schiebend zu passieren, jedoch insbesondere Lastenfahrräder oder Eltern mit einem Anhänger am Fahrrad scheitern an solchen Hindernissen. Es ist daher unabdingbar, solche Wegesperren sukzessive auszutauschen, wenn aus Gründen der Verkehrssicherheit nichts entgegensteht.

Nummer 8 und 9: Am Rathaus und Hammerstraße

Freigabe von Wegeverbindungen für den Radverkehr: Der Vorteil eines Fahrrades liegt oftmals darin, dass man sich abseits der Straßen bewegen kann. Wenn daher Abkürzungen und Schleichwege in Form von Wegeverbindungen nicht freigegeben sind, führt dies oft zu Frustrationen und Umwegen. Daher prüft die Stadt immer wieder bei Wegeverbindungen, ob diese auch für Radfahrerinnen und Radfahrer zur Nutzung geöffnet werden können.

Bei einem Gehweg, der für den Radverkehr freigegeben ist, genießen Fußgänger weiterhin den höheren Schutz. Das bedeutet, dass der Radverkehr besonders auf den Fußgänger achten muss und seine Geschwindigkeit so anpasst, dass er jederzeit bremsbereit bleibt. Neben der reinen Freigabe dieser Wegeverbindung werden auch die Bordsteine im Bereich der Zuwegungen abgesenkt.

Nummer 11: Kantstraße im Einmündungsbereich zur Ratinger Straße (L239)

Rotfärbung der Querungsstelle über den Einmündungsbereich: Insbesondere an Stellen, wo eine reine Beschilderung nicht ausreicht, sind zusätzliche Maßnahmen zu ergreifen, die die Achtsamkeit der motorisierten Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer zusätzlich erhöht.

Eines dieser Mittel ist die Rotfärbung der Fahrbahn im Bereich einer Einmündung. Neben der Kantstraße wurde inzwischen auch der Einmündungsbereich des Benninghofer Weges an der Elberfelder Straße rot hervorgehoben. Hier wurde während der Umbaumaßnahme der Kreisverwaltung sogar eingefärbter Asphalt verbaut.

Nummer 12: Beckershoffstraße und Kreuzstraße

Austausch der bestehenden Sackgassenbeschilderung zu durchlässiger Sackgassenbeschilderung: Insbesondere für ortsunkundige Radfahrerinnen und Radfahrer ist nicht immer klar, dass am Ende einer Sackgasse noch eine Wegeverbidung für Fußgänger und Radverkehr besteht. Um dies zu verdeutlichen, werden sukzessive alle Sackgassenschilder ausgetauscht, an deren Ende es einen Durchgang für Fußgänger und Radfahrer gibt.

Beim Fahrradklima-Test 2020 des ADFC hat die Kreisstadt Mettmann besser, aber nicht gut abgeschnitten.