Auch Bottrop zählt zu den Städten, in denen das NRW-Gesundheitsministerium die Corona-Notbremse zieht. Foto: Volkmann
Auch Bottrop zählt zu den Städten, in denen das NRW-Gesundheitsministerium die Corona-Notbremse zieht. Foto: Volkmann

NRW. Wie das NRW-Gesundheitsministerium mitteilt, greift die eingerichtete Corona-Notbremse in sechs weiteren kreisfreien Städten oder Kreisen. 

Das nordrhein-westfälische Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales wird aufgrund der aktuellen Infektionszahlen die „Notbremse“ für weitere sechs Kreise bzw. kreisfreie Städte anordnen.

Die Geltung der Corona-Notbremse wird den betroffenen Kreisen und kreisfreien Städten am Montag, 29. März, durch eine Allgemeinverfügung festgestellt und bekannt gemacht. Die Maßnahmen gelten dann dort ab Dienstag, 30. März.

Betroffen sind nach Angaben des NRW-Gesundheitsministeriums nun auch:

  • die Stadt Bielefeld
  • der Kreis Gütersloh
  • der Hochsauerlandkreis
  • der Kreis Olpe
  • der Kreis Steinfurt
  • die Stadt Bottrop

Es handelt sich dabei um Kommunen, in denen die Sieben-Tages-Inzidenz der Neuinfektionen nach den heute veröffentlichten Daten des Landeszentrum Gesundheit seit mindestens drei Tagen in Folge über dem Wert von 100 liegt. In den betroffenen Kommunen treten ab Dienstag unter anderem folgende Einschränkungen in Kraft, die sich an den Regelungen orientieren, die bis zum 7. März galten.

Zuvor hatte das NRW-Gesundheitsministerium bereits in 31 Kommunen die „Notbremse“ gezogen. Dort gelten die Beschränkungen sowie die Möglichkeit der neuen Test-Option bereits ab Montag, 29. März.