Das Rathaus in Wülfrath. Foto: André Volkmann
Das Rathaus in Wülfrath. Foto: André Volkmann

Wülfrath. Die Stadtverwaltung weist auf die neue Corona-Verordnung hin. Und darauf, dass nun auch in Wülfrath weitgehende Lockerungen gelten. 


Ab dem heutigen Freitag, 9. Juli, gilt eine neue Coronaschutzverordnung. In dieser wird die neue „Inzidenz-stufe 0“ eingeführt. Sie gilt, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz – Zahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner – fünf Tage lang bei höchstens zehn lag.

„Da diese Inzidenzstufe derzeit im Kreis Mettmann gilt, wird ein Großteil der bestehenden Regeln und Maßnahmen auch in Wülfrath aufgehoben“, so die Stadtverwaltung. Dies bedeutet im Wesentlichen:

  • Die Kontaktbeschränkungen entfallen.
  • Die Einhaltung des Mindestabstands wird weitgehend nur noch empfohlen.
  • Die Maskenpflicht gilt grundsätzlich nur noch im ÖPNV, in Bahnen, Taxen, Arztpraxen sowie im Einzelhandel. In Schulen gilt die Maskenpflicht weiter.
  • Die Verpflichtung der Kontaktdatenerfassung entfällt weitgehend, z. B. für die Gastro-nomie.
  • Der Besuch von Museen ist ohne Einschränkungen und Maskenpflicht möglich.
  • Bei einer landesweiten Inzidenzstufe 0 sind Volksfeste, Stadt-, Dorf- und Straßen-feste, Schützenfeste und ähnliche Festveranstaltungen wieder möglich, sofern ein negativer Test nachgewiesen werden kann.

„Da in der Coronaschutzverordnung häufig noch weitere Ergänzungen und Auflagen beschrieben sind, gilt diese Mitteilung als grundsätzliche Information, jedoch sind die einzelnen Sachverhalte dort nachzulesen“, so der Hinweis der Stadt Wülfrath. Die neue Verordnung ist auch auf städtischen Homepage zu finden unter: www.wuelfrath.de.