Corona Freedom Day
Der bundesweite "Freedom Day" fiel angesichts der Corona-Lage aus. Foto: Volkmann

Kreis Mettmann/NRW. Angesichts der aktuellen Pandemie-Lage wurde es nichts mit dem „Freedom Day“ in Nordrhein-Westfalen. Die Landesregierung hatte von der Möglichkeit der Übergangsregelung Gebrauch gemacht und die Schutzmaßnahmen bis in den April verlängert. Einige Änderungen bei den Corona-Regeln ergeben sich dennoch. 

Am Sonntag sollten in Deutschland alle „tiefgreifenden“ Corona-Maßnahmen wegfallen, das zumindest war der Plan. Angesichts der aktuellen Lage hat die nordrhein-westfälische Regierung jedoch von der im Infektionsschutzgesetz eingeräumten Übergangsregelung Gebrauch gemacht – der vollumfängliche „Freedom Day“ wurde damit vertagt. Grund: Man will Vorsicht walten lassen und “ jetzt nicht die Erfolge der letzten Monate durch ein zu frühes Fallenlassen der verbliebenen Schutzmaßnahmen“ gefährden, so NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann.

Das Landeszentrum Gesundheit meldete für den heutigen Montag rund 14.500 Neuinfektionen und eine Inzidenz von 1.404. Weitere Zahlen zur Lageeinschätzung sind die Anzahl der Covid-19-Patienten an betreibbaren Intensivbetten: das sind derzeit 9,10 Prozent. Die Sieben-Tage-Hospitalisierungsinzidenz liegt bei 7,83 – demnach landen derzeit rund acht von 100.000 Einwohnern in Verbindung mit einer Corona-Infektion in der Klinik.

„Wir alle sehnen ein Ende der Pandemie herbei“, so Laumann. „Leider bekommen aber gerade viele in ihrem Betrieb, im privaten Umfeld oder auch durch eine eigene Infektion mit: die Pandemie ist nicht vorbei“. Daher nutze man die bis zum 2. April verbliebenen Möglichkeiten und verlängert viele Schutzmaßnahmen. „Gesellschaftliches, wirtschaftliches und kulturelles Leben sind bereits im Wesentlichen normal möglich“, meint der NRW-Gesundheitsminister.

Einige Corona-Beschränkungen sind in Nordrhein-Westfalen dennoch entfallen, so etwa die Maskenpflicht im Freien über all dort, wo sie bislang noch galt.

Die Maskenpflichten in Innenräumen und bei Veranstaltungen mit mehr als 1.000 Personen ebenfalls in Innenräumen bleiben hingegen bestehen. Das teilt das Ministerium mit.

Masken gehören gemäß Infektionsschutzgesetz zum „Basisschutz“, auch nach dem 2. April gilt daher in besonders sensiblen Bereichen – so etwa in Krankenhäusern und Pflegeheimen, aber auch im ÖPNV – laut Bundesgesetz die Pflicht zum Tragen einer Maske.

Für Events gelten ebenfalls Lockerungen in NRW: Alle Einrichtungen und Veranstaltungen, bei denen die Auslastung bisher auf 60 oder 75 Prozent oder durch absolute Höchstgrenzen beschränkt war, können ab sofort wieder voll besetzt werden.

Auch Zugangsbeschränkungen entfallen zum Teil: Das gilt für Angebote der Jugendarbeit, Sport im Freien, Versammlungen, Trauungen und Feiern in Privaträumen. Für Großveranstaltungen gilt nun 3G und nicht mehr 2G-plus. Und: Für Volksfeste gilt in der Übergangszeit ebenfalls 3G. In Clubs und Diskotheken geht es strenger zu, es gilt weiterhin 2G-plus – Zutritt haben demnach nur Personen mit Immunisierung und negativem Corona-Test.

Allerdings bleiben die 3G-Regeln übergangsweise erhalten zum Beispiel in Zoos, Freizeitparks oder Museen, aber auch in der Gastronomie oder in Kinos.

Für andere Beschränkungen, die bisher in der Landesverordnung geregelt waren, gibt es auch nach Maßgabe der Übergangsregelung keine Rechtsgrundlage mehr: Persönliche Kontaktbeschränkungen für nicht immunisierte Personen sowie Zugangsbeschränkungen für Versammlungen fallen weg.

Ab 2. April wird dann eine neue Corona-Schutzverordnung in Kraft treten müssen: „Für weitere Schutzmaßnahmen jenseits der in engen Grenzen noch möglichen Grundmaßnahmen bedarf es ab dem 2. April 2022 insbesondere einen Landtagsbeschluss“, so der Hinweis des Gesundheitsministeriums.

NRW-Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) hatte sich bereits von der Bundesregierung eine Rückkehr zu einer mit den Ländern abgestimmten Corona-Politik gewünscht: „Ich hoffe, dass die Bundesregierung bald zur Gemeinsamkeit in der Pandemiepolitik zurückkehrt“, so Wüst am Samstag gegen über dem Redaktions-Netzwerk Deutschland. Die Bundesregierung habe auf den Sachverstand der Länder verzichtet und ohne deren Beteiligung konzipiert.