Kreis Mettmann. Auch im Kreis Mettmann wird am Samstagabend, 31. Oktober, Halloween gefeiert. Das Spuk-Spektakel erfreut sich auch in den zehn Städten im Kreis Mettmann immer größerer Beliebtheit, insbesondere bei Kindern und Jugendlichen. Die Polizei im Kreis Mettmann wünscht grundsätzlich allen, die sich an diesem Gruselspaß beteiligen wollen, viel Spaß und ein friedliches Fest.
„Nicht alles, was vielleicht Spaß macht, ist auch erlaubt. Und dort, wo aus Streichen Straftaten werden, wird die Polizei konsequent einschreiten“, mahnt die Kreispolizeibehörde Mettmann. Konsequenzen drohen laut Polizei jenen, die Hauswände mit Eiern bewerfen, Autos beschmieren, Brände legen oder unerlaubt Pyrotechnik anzünden.
Die Polizei rät daher allen Eltern: „Sprechen Sie mit ihren Kindern darüber, dass Halloween keine Ausrede für Vandalismus ist. Auch das Erschrecken von anderen kann von einem harmlosen Spaß zu einer strafbaren Handlung werden. Dies hängt vor allem davon ab, wie, wo und gegenüber wem man den Schreck inszeniert und welche Folgen daraus entstehen.“
Problematisch wären zum Beispiel ein gezieltes Bedrängen oder wenn man Fremden nachts auflauert oder sie über längere Zeit verfolgt. Insbesondere dann wird es strafrechtlich relevant, wenn man diese Menschen trotz erkennbarer Angst weiter bedrängen würde oder der- oder diejenige sich derartig erschreckt, dass er oder sie stürzt und dabei verletzt wird.
Für die Halloween-Nacht kündigt die Polizei an, ihre Präsenz deutlich zu erhöhen. „Die Kräfte werden für Sicherheit sorgen und als Ansprechpartner für Bürgerinnen und Bürger zur Verfügung stehen. Straftaten werden konsequent verfolgt und sich anbahnende Auseinandersetzungen oder gar Angriffe auf Rettungskräfte bereits frühzeitig unterbunden“, so die Behörde. Die Polizisten sollen insbesondere die Orte im Blick behalten, an denen viele Menschen zusammenkommen. Bei Störungen der öffentlichen Sicherheit und insbesondere bei Straftaten wolle man konsequent einschreiten.
Hinsichtlich möglicher Proteste insbesondere mit Bezug auf „Gen Z“ liegen der Kreispolizeibehörde Mettmann derzeit keine Hinweise vor. Die Polizei verfolgt die Entwicklung auf Social Media aufmerksam und stellt sich auf mögliche Aktionen ein, so dass die Sicherheit und Ordnung gewährleistet ist. „Grundsätzlich gewährleistet die Polizei die friedliche Ausübung des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit und freie Meinungsäußerung, schreitet aber auch konsequent bei Straftaten und sonstigen Störungen der öffentlichen Sicherheit ein“, so die Kreispolizeibehörde.
Zudem mahnt die Kreispolizeibehörde Mettmann, dass niemand mit einer so genannten Anscheinswaffe in der Öffentlichkeit auftreten oder sogar jemanden damit bedrohen sollte. Das könne nicht zuletzt ein Ermittlungsverfahren wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz zur Folge haben.


