Mettmann/Wülfrath. Die „Abmahnung“ von Pfarrer Herbert Ullmann durch Kardinal Woelki aus dem Erzbistum Köln sorgt deutschlandweit für Aufsehen. Die lokalen Kirchenvorstände aus Mettmann und Wülfrath zeigen sich indes „sprachlos“.
„Woelki in der Kritik“ titelt das deutschlandweit aktive Nachrichtenportal „T-Online“, Deutschlands reichweitenstärkstes LGBTI-Onlinemedium „Queer.de“ hat das Thema ebenfalls aufgegriffen, die Bild-Zeitung schreibt, Rainer Maria Woelki sei wohl nicht mit Toleranz gesegnet.
Hintergrund des ganzen Ärgers ist eine „Abmahnung“ für den leitenden Pfarrer Herbert Ullmann nach einer Segnung gleichgeschlechtlicher Paare. Ulrike Platzhoff, Gemeindereferentin für Wülfrath und Mettmann, verdeutlichte, man heiße alle Menschen „unabhängig von ihrer individuellen Prägung, ihrer Herkunft, ihres Alters, ihrer körperlichen oder geistigen Verfassung, ihres Geschlechts oder ihrer Sexualität herzlich willkommen“. Die Gemeinde wolle Voraussetzungen schaffen, in denen sich alle Menschen willkommen fühlen und die Gemeinden als Heimat erleben. Und vielleicht erreiche man sogar, dass „diejenigen, die der Kirche den Rücken gekehrt haben, den Weg zurückfinden“.
Vor allem letzteres Ziel scheint nun wieder schwieriger erreichbar zu sein. Den Weg hinzu einer offeneren katholischen Kirche hat das Erzbistum Köln nun verbaut. Denn: Obwohl die Reaktion von Kardinal Woelki kirchenrechtlich offenbar nicht zu beanstanden ist, sorgt sie für vielfaches Kopfschütteln in den betroffenen Gemeinden vor Ort sowie bei verschiedenen Institutionen, darunter die Katholische Frauengemeinschaft oder die Initiative „Mario 2.0“. Auch aus den benachbarten Bistümern Essen, Aachen und Münster kommt ungewohnt deutliche Kritik angesichts des Reformprozesses „Synodaler Weg“, der schließlich explizit Segensfeiern für gleichgeschlechtliche Paare ermöglichen soll. So schrieb der Essener Generalvikar auf Facebook: „Kirchliche Lehre und die innere Überzeugung von vielen Priestern, pastoralen Mitarbeitenden und einer sehr großen Mehrheit der Gläubigen gehen immer weiter auseinander.“
Ein katholisches Dilemma
Die rechte Hand von Bischof Franz-Josef Overbeck weist auf das „Dilemma“ hin, in dem Priester und pastorale Mitarbeitende stecken würden: „Sie wollen die Wünsche und Sehnsüchte von Menschen, die einen Segen für ihre Liebe erbitten, gerne und aus tiefer Glaubensüberzeugung erfüllen – und geraten in einen Widerspruch mit der kirchlichen Lehre.“ Die Bitte um eine Segen solle nicht mit Verboten und Ermahmungen beantwortet werden, stattdessen müssen die katholische Kirche alles tun, „um die Diskriminierung und Verletzung von Menschen mit unterschiedlicher sexueller Orientierung und Identität zu überwinden und zu verhindern“.
Den Kirchenvorständen der Gemeinden St. Lambertus Mettmann und St. Maximin
Wülfrath fehlen offensichtlich die Worte nach dem Vorfall. Die Reaktion des Erzbistums auf den Segnungsgottesdienst habe sie „sprachlos“ gemacht. Die Vorstände stellen klar, dass sie hinter der Stellungnahme der Pfarrgemeinderäte stünden – „uneingeschränkt“, wie es hieß.
Explizit wie nie zuvor werde in den neuen „Erläuterungen zum kirchlichen Dienst“ der deutschen Bischöfe Vielfalt in kirchlichen Einrichtungen als Bereicherung anerkannt, schreiben Franz Hitz, zweiter Vorsitzender des Kirchenvorstands St. Lambertus, und Hermann Josef Hoffmann, zweiter Vorsitzender des Kirchenvorstands St. Maximin, stellvertretend in einer Stellungnahme. „Diese Neuordnung ist seit Dezember 2022 auch im Erzbistum Köln gültig veröffentlicht worden“. Einzige Bedingung für eine Einstellung in den kirchlichen Dienst sei eine positive Grundhaltung und Offenheit gegenüber der Botschaft des Evangeliums.
„Bewerber können unter anderem unabhängig von ihren Aufgaben und ihrer sexuellen Identität als MitarbeiterInnen in allen kirchlichen Einrichtungen eingestellt werden“, so der Wortlaut in der Stellungnahme der örtlichen Kirchenvorstände.
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