Wülfrath. Die Stadt Wülfrath teilt mit, dass die Werbegemeinschaft Wülfrath Pro beim Ordnungsamt telefonisch den Antrag für den verkaufsoffenen Sonntag zum Kartoffelfest zurückgezogen hat.
Grund hierfür ist die Absage des Festes rund um die Knolle, das ursprünglich am 25. und 26. September stattfinden sollte.
Für die Sonntagsöffnung entfällt die rechtliche Grundlage. Ordnungsamtsleiter Sebastian Schorn erklärt hierzu: „Da die verkaufsoffenen Sonntage gem. § 6 Abs. 1 Nr. 1 Ladenöffnungszeitengesetz (LÖG NRW) in Zusammenhang mit einem örtlichen Fest beantragt worden sind, können die Geschäfte nicht öffnen, wenn der entsprechende Anlass nicht stattfindet“. Ein verkaufsoffener Sonntag müsse leider somit auch entfallen.