In vielen Alltagssituationen gibt es keine Maskenpflicht mehr. Foto: Volkmann
In vielen Alltagssituationen gibt es keine Maskenpflicht mehr. Foto: Volkmann

Düsseldorf. Ab Sonntag, 3. April, gilt die neue Fassung der Corona-Schutzverordnung in Nordrhein-Westfalen. Damit entfallen die allgemeine Maskenpflicht in Innenräumen sowie 3G- und 2G-Zugangsbeschränkungen.

Nur noch wenige Regelungen bleiben ab Sonntag erhalten. Die Corona-Verordnung hat das Land angepasst und von zuvor zwölf Seite auf fünf Seiten eingedampft. Die Anpassung wurde aufgrund des bundesweit geltenden Infektionsschutzgesetzes notwendig. Was das Bundesgesetz an Spielraum zur Verfügung stellt, nutzt das Land NRW jedoch aus – einen beschlossenen „Hot Spot“ gibt es bislang aber nicht.

Ab Sonntag, 3. April, werden die Schutzmaßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus in Nordrhein-Westfalen „erheblich reduziert“, teilt hierzu das NRW-Gesundheitsministerium mit. Die bisherigen 3G- und 2Gplus-Zugangsbeschränkungen als auch die allgemeine Maskenpflicht in Innenräumen entfallen.

Lediglich in sensiblen Bereich gelten weiterhin Masken- und Testpflichten, so etwa in Arztpraxen oder Kliniken. Zudem gelten in Auch in staatlichen Einrichtungen zur gemeinsamen Unterbringung vieler Menschen – also Asyl- und Flüchtlingsunterkünfte, Gemeinschaftsunterkünfte für Wohnungslose oder Justizeinrichtungen – strengere Regeln: dort bleibt die Maskenpflicht in Innenräumen bestehen.

Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen dürfen weiterhin nur mit einem aktuellen negativen Corona-Testnachweis betreten werden. Dort gilt die Testpflicht für Besucherinnen und Besucher und Beschäftigte sowie bei Neuaufnahmen. Gleiches gilt laut Ministerium unter anderem in Asyl- und Flüchtlingsunterkünften und Strafvollzugsanstalten – dort jedoch nur für nicht immunisierte Personen.

Und: Bestehen bleibt die Maskenpflicht auch im Öffentlichen Personennahverkehr. In Bus und Bahn muss ab Sonntag mindestens eine medizinische Maske getragen werden.

Dennoch entfällt die Pflicht zum Tragen einer Maske überwiegend. Stattdessen spricht das Land NRW eine „dringende“ Empfehlung zum Tragen von Masken aus, unter anderem beim Einkaufen.

Laut NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann komme es nun auf Eigenverantwortung an: „Ich zähle jetzt auf jeden Einzelnen. Ich rate dringend dazu, zum eigenen Schutz und vor allem auch zum Schutz besonders gefährdeter Mitmenschen die Maske in vollen Innenräumen zumindest so lange weiterhin zu tragen, bis die Infektionszahlen wirklich deutlich zurückgegangen sind.“ Das sei man den Beschäftigten in den Kliniken und Pflegeeinrichtungen „schuldig“, die seit langem an ihre Belastungsgrenzen gingen.

„Und ich appelliere an die Unternehmen, Veranstalterinnen und Veranstalter“, so Laumann. „Prüfen Sie gerade in den nächsten Wochen, welche Hygienekonzepte Sie zusätzlich umsetzen, um Ihren Gästen, Kundinnen und Kunden möglichst viel Sicherheit zu geben.“

Die neue Verordnung gilt zunächst bis zum 30. April 2022.

RKI gibt Verhaltenstipps für das Frühjahr

Weil verordnete Maßnahmen in Alltagssituationen entfallen, die Infektionszahlen zwar sinken, sich aber weiterhin auf einem hohen Niveau befinden, obliegt es nun jedem Einzelnen, sich vor einer Ansteckung weitestmöglich zu schützen.

Das Robert-Koch-Institut gibt daher Verhaltenstipps für das Frühjahr. Im Mittelpunkt stehen weiterhin die AHA-Regeln, inzwischen „AHA+A+L“: Abstand halten, Hygiene, Alltag mit Maske, Corona-Warn-App und Lüften.

Wer Symptome habe, solle zu Hause bleiben, rät das RKI – auch wenn ein Schnelltest negativ ausfalle. Stattdessen solle man sich bei einem Arzt testen lassen, auch für Geimpfte und Genese gilt das. Wer schwere Krankheitssymptome zeigt, kann außerhalb der Praxisöffnungszeiten auch den Bereitschaftsdienst unter 116 117 anrufen.

Zu den Symptome gehören neben Schnupfen, Husten oder Kopf- und Gliederschmerzen auch Fieber oder eine erhöhte Temperatur sowie Kurzatmigkeit. Zudem kann ein Verlust des Geruch- oder Geschmackssinns auftreten. Der RKI mahnt zudem: “ Geimpfte haben oft nur sehr leichte Symptome und können dennoch infiziert sein und andere anstecken“.

Wer positiv getestet worden ist, solle laut RKI sein privates und berufliches Umfeld informieren: „Benachrichtige jede Person, die du bis zu 2 Tage vor Symptombeginn oder positivem Test getroffen hast (z. B. über Teilen des Testergebnisses in der Corona-Warn-App) und meide alle Kontakte“, heißt es in den Verhaltenstipps.

Besondere Vorsicht solle man bei Kontakten zu Risikogruppen – älteren oder vorerkrankten Menschen – walten lassen.

Auch die Maske bleibt laut RKI ein wichtiger Faktor zur Pandemie-Eindämmung, auch ohne verordnete Maskenpflicht. Treffen viele Menschen in Innenräumen aufeinander, rät das Robert-Koch-Institut zum Masketragen – zudem solle man Abstände einhalten. Noch besser: ein Treffen im Frühjahr nach draußen verlegen.

Und: Trotz stagnierender Impfkampagne bleibt der Piks „der beste Schutz vor schwerer Erkrankung“. Erste Studien deuteten auch auf den Schutz vor gesundheitlichen Langzeitfolgen hin, so das RKI unter Verweis auf „Long COVID“ oder „Post-COVID“.

Die Coronavirus-Fallzahlen solle man laut RKI weiterhin im Blick behalten. Nicht zuletzt, weil zukünftig regional begrenzt erneut strengere Maßnahmen im Rahmen der „Hot Spot“-Regelung beschlossen werden könnten, sollten die Infektionszahlen auf eine e drohende Überlastung des Gesundheitssystems hindeuten.