Düsseldorf. An NRW-Schulen findet ab Montag zunächst wieder Distanzunterricht statt.
Mit dem Ende der Osterferien und dem Beginn der Schule am Montag kehren Schüler in Nordrhein-Westfalen nicht in die Klassenräume zurück. Zunächst für eine Woche, das teilte das Schulministerium mit.
Grund dafür sei das „unsicher einzuschätzende und schwer zu bewertende Infektionsgeschehen nach der ersten Osterferienwoche und dem Osterfest mit diffusen Infektionsausbrüchen“, erklärt die nordrhein-westfälische Schulministerin Yvonne Gebauer. Erforderlich sei eine Anpassung des Schulbetriebes in der kommenden Woche.
Die Landesregierung hat daher entschieden, für alle Schulformen und alle Schüler zunächst im Distanzunterricht zu starten.
„Ausgenommen bleiben die Schülerinnen und Schüler in den Abschlussklassen der Sekundarstufe I und der Sekundarstufe II inklusive der Qualifikationsphase 1, die sich weiterhin auch im Präsenzunterricht auf die Prüfungen vorbereiten können“, so Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer.
Ab dem 19. April soll der Unterricht an den Schulen dann wieder im sogenannten Wechselunterricht fortgesetzt werden – sofern das Infektionsgeschehen dies erlaube. Werder Präsenzanteile durchgeführt, dann unter strengen Vorgaben zur Hygiene und zum Infektionsschutz, zudem sein ein Fortschreiten des Impfens erforderlich, so das NRW-Schulministerium. Dies solle auch durch ein Vorziehen der Impfungen für Grundschullehrkräfte, die bislang noch keine Impfung erhalten haben, erfolgen.
Präsenzbetrieb mit Testpflicht für Schüler
Laufen die Schulen im Präsenzbetrieb, wird es eine grundsätzliche Testpflicht mit wöchentlich zweimaligen Selbsttests für Schüler, Lehrkräfte und Personal an den Schulen geben.
Das NRW-Schulministerium erläutert hierzu: „Die Testpflicht wird in der Corona-Betreuungsverordnung geregelt: Künftig ist der Besuch der Schule an die Voraussetzung geknüpft, an wöchentlich zwei Corona-Selbsttests teilgenommen zu haben und ein negatives Testergebnis vorweisen zu können.
Die Testpflicht gilt für Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer und für sonstiges an der Schule tätiges Personal gleichermaßen. Die Pflicht zur Durchführung der Selbsttests wird für die Schülerinnen und Schüler in der Schule erfüllt. Alternativ ist möglich, die negative Testung durch eine Teststelle nachzuweisen (Bürgertest), die höchstens 48 Stunden zurückliegt.“
Und: Schülerinnen und Schüler, die der Testpflicht nicht nachkommen würden, könnten nicht am Präsenzunterricht teilnehmen.
Schüler im sonderpädagogischen Bereich können nach Genehmigung durch die Schulleitung Selbsttests zu Hause unter elterlicher Aufsicht durchführen. „In diesem Fall müssen die Eltern das negative Ergebnis schriftlich versichern“, so das Schulministerium.
Insbesondere die Grundschulen sowie die Primarstufen der Förderschulen können sich in der kommenden Woche vor allem organisatorisch auf die Testungen vorbereiten. Die Landesregierung geht von einem wöchentlichen Bedarf von 5,5 Millionen Selbsttests für die Schulen aus, deren Versand an die Schulen begonnen hat.
Abschlussprüfungen nicht im Corona-Modus
Die Abiturprüfungen werden wie vorgesehen am 23. April beginnen. Das teilt das NRW-Schulministerium mit. Der Unterricht für die Abiturienten werde sich in den Unterrichtstagen bis zum Beginn der Prüfungen auf die Abiturprüfungsfächer konzentrieren.
„Auch an den Beruflichen Gymnasien gelten die bereits festgelegten Regelungen fort und es kann dort auf die zentralen Abiturprüfungen in Präsenz unter Berücksichtigung besonders prüfungsrelevanter Themenbereiche zielgerichtet vorbereitet werden“, heißt es aus dem nordrheinwestfälischen Schul- und Bildungsministerium. Auch die Studierenden der Weiterbildungskollegs könnten sich so unverändert auf die zentralen und dezentralen Prüfungen einstellen.
„Der Schulstart nach den Osterferien beginnt im Distanzunterricht“, stellt Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer erneut klar. Dabei sei eine Notbetreuung für die ersten bis sechsten Klassen sichergestellt.
„Mit der Testpflicht werden wir künftig beste Voraussetzungen für das danach wieder einsetzende Wechselmodell schaffen“, so Gebauer. „Für die Familien in Nordrhein-Westfalen ist es ein wichtiges Signal, dass während der Pandemie für die Landesregierung die Sicherheit aller am Schulleben Beteiligten Priorität hat und sie gleichzeitig alles daransetzt, Bildungs- und Betreuungsangebote sicherzustellen. Als Schul- und Bildungsministerin bin ich nach wie vor der Überzeugung, dass unsere Schulen im Interesse unserer Kinder als erstes geöffnet und als letztes geschlossen werden sollen. Eine Woche der Vorsicht ist angesichts der aktuellen Lage angemessen und in den Augen der Landesregierung notwendig“.