Kunden der Sparkasse geraten ins Visier von Kriminellen. Foto: Volkmann
Kunden der Sparkasse geraten ins Visier von Kriminellen. Foto: Volkmann

Düsseldorf. Die Androhung einer angeblichen Kontosperrung ist eine aktuell im Umlauf befindliche Masche, mit der Kriminelle sensible Daten von Sparkassen-Kunden anfangen wollen.


Die Verbraucherzentrale NRW warnt vor den Betrugsversuchen. „Vermehrt“ würden Phishing-Mails derzeit die Kundschaft der Sparkasse betreffen. Bei dem Trick landet eine E-Mail unter der Überschrift „Ihr Konto ist vorübergehend gesperrt“ im Postfach. Inhaltlich geht es genau darum: Die Kriminellen bauen Druck auf, indem sie von einer angeblich bereits erfolgten Kontosperrung berichten.

Überweisungen und Lastschriften seien ausgesetzt worden, steht in der betrügerischen Nachricht im Namen der Sparkasse. Weitere Erklärungen gibt es nicht, dafür aber die Aufforderung – typisch für Phishing – zur Reaktivierung des Kontos.

„Nehme man solche eine Reaktivierung nicht vor, würde der Zugang dauerhaft gesperrt werden“, so die Verbraucherzentrale NRW zum den Inhalt der E-Mail. Mit solchen Hinweisen würden Kriminelle versuchen, Nachrichtenempfänger unter Druck zu setzen und zu schnellem, vor allem aber unüberlegtem Handeln zu leiten. Dazu passend implementieren die Kriminellen Schalflächen oder Verlinkungen in derartige Fake-Nachrichten – so auch bei dem aktuellen Sparkassen-Trick: Man soll einen Button mit der Aufschrift „Konto reaktivieren“ anklicken.

Die Experten warnen eindringlich: „Durch solche Buttons wird versucht, an Ihre sensiblen Daten zu gelangen“. Banken versuchten unter keinen Umständen, sensible Daten per E-Mail zu erfragen.

Die E-Mail lässt sich als Phishing-Versuch enttarnen, wenn man weiß, worauf man schauen muss: Die unpersönliche Anrede ohne Kundennamen oder Kundennummer sowie die sehr einfach gehaltene Aufmachung und die unseriöse Absendeadresse deuten auf Betrug hin.

„Wir raten Ihnen daher dringend davon ab auf die Forderung einzugehen und solche Mails unbeantwortet in den Spam-Ordner zu verschieben, so die Verbraucherschützer.