Abstand und Maske sind weiterhin zwei Maßnahmen zur Pandemie-Bekämpfung. Bild: pixabay
Abstand und Maske sind weiterhin zwei Maßnahmen zur Pandemie-Bekämpfung. Bild: pixabay

Wülfrath. In NRW gelten die neuen Corona-Regeln. Wülfraths Bürgermeister Rainer Ritsche appelliert an die Bürgerinnen und Bürger.


Das Land NRW löst die bisherige Verordnung durch die neue ab 11. Januar, gültige Coronaschutzverordnung ab.

Die Stadt Wülfrath teilt mit: Die Verschärfung der Kontaktbeschränkung gilt nur für den öffentlichen Raum, für den privaten Bereich bleibt es bei einem Appell.

„Diesem Apell schließe ich mich eindringlich an, da das Infektionsgeschehen weiterhin sehr hoch ist“, so Wülfraths Bürgermeister Reiner Ritsche. „Bitte verringern Sie ihre Kontakte so weit wie es geht“, so Ritsche weiter.

Die auf Bundesebene beschlossene Streichung der Ausnahmen für Kinder unter 14 Jahren wird in NRW nicht 1:1 nachvollzogen. Vielmehr können auch die im Haushalt der Kontaktperson lebenden Kinder mit zu dem Zusammentreffen kommen. Des Weiteren gibt es zusätzliche Ausnahmen von den Veranstaltungsverboten, u.a. für Veranstaltungen zur Jagdausübung. Nähere Ausführungen dazu stehen im Paragraph 13 der Verordnung.

In Paragraph 7 sind Ausnahmen hinsichtlich außerschulischer Bildungsangebote vorgesehen, wenn das aus dringenden medizinischen oder therapeutischen Gründen geboten ist oder die Bildungsangebote eine besondere Bedeutung für die nachhaltige Sicherung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, insbesondere der Polizei und Feuerwehren, der medizinischen Versorgung oder Pandemiebewältigung haben und die Bildungseinrichtungen über ausreichende Hygienekonzepte verfügen.

Zur sogenannten Corona-Leine teilt die Stadt Wülfrath mit: Die auf Bund-Länder-Ebene beschlossenen Einschränkungen der Bewegungsfreiheiten ab einem Erreichen eines Inzidenzwertes von 200 sind nicht in die CoronaSchVO unmittelbar eingeflossen. Vielmehr bleibt es dabei, dass in NRW die Kreise und kreisfreien Städte mit erhöhten Inzidenzwerten besondere Maßnahmen in Abstimmung mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales treffen können. Hierzu zählen dann auch die auf Bund-Länder-Ebene beschlossenen Bewegungseinschränkungen.

„Eingeschränkte Pandemiebetrieb“ bei Kinderbetreuung

Grundlegend überarbeitet worden ist Paragraph 2 der Coronabetreuungsverordnung, um den „eingeschränkten Pandemiebetrieb“ im Bereich der Kindertagesbetreuungsangebote rechtlich ermöglichen zu können.

Auch hier bittet Bürgermeister Ritsche die Eltern der Kita-Kinder in Wülfrath: „Sofern es Ihnen möglich ist, lassen Sie Ihr Kind bitte zu Hause. Mir ist durchaus bewusst, dass es sich hierbei um harte Einschnitte für Eltern und Kinder handelt, aber leider lässt das Infektionsgeschehen noch keine Lockerungen zu“, so Ritsche weiter. „Obwohl die Zahlen in Wülfrath im Moment relativ niedrig sind, sind diese aufgrund der Feiertage nicht belastbar. Die Dunkelziffer der in-fizierten Personen dürfte um ein Vielfaches höher sein“.

Die vom Land NRW aktuell angeordnete Aussetzung der Kita und OGATA-Elternbeiträge und die damit verbundene Erstattung für den Monat Januar 2021 werde laut Stadtverwaltung schnellstmöglich veranlasst. Dies treffe auch für die vom Rat der Stadt beschlossene anteilige Erstattung der Elternbeiträge für die Dauer einer angeordneten Quarantäne in der Zeit vom 1. August 2020 bis 31. Dezember 2020 zu.

Die Stadtverwaltung bittet, von einzelnen Nachfragen abzusehen, um eine Verzögerung der Umsetzung der Erstattung zu vermeiden.

Die aktuelle Fassung der Verordnung ist auf der Webseite der Stadt Wülfrath einzusehen.