Bundeskriminalamt Fake Mail
So oder ähnlich sehen die zunächst offiziell anmutenden Mail-Schreiben aus: die angehängten Dateien sollte man auf keinen Fall öffnen. Foto: Volkmann

Kreis Mettmann/Wiesbaden. Derzeit sind betrügerische E-Mails im Umlauf, die angeblich vom Bundeskriminalamt kommen. Die Versender der falschen Elektronikpost geben darin vor, es handele sich um eine „Vorladung“ aufgrund eines Verfahrens wegen Kinderpornographie handelt. Die Anhänge sollten keinesfalls geöffnet werden.

Die oft organisiert agierenden Betrüger-Banden beweisen nicht nur kriminelle Energie, sondern auch Kreativität. Ob durch Computerstimmen-Anrufe angeblich im Namen des Zahlungsdienstleisters Paypal, per Kurznachricht via SMS oder WhatsApp bei der Masche des Enkeltricks oder im Namen von Ministerien: die Täterinnen und Täter werden nicht müde, immer wieder neue Tricks oder Abwandlungen bereits verbreiteter Maschen zu erfinden.

Jüngst rollte eine neue Fake-Mail-Welle los, bei der die Betrüger sich des Bundeskriminalamtes und einer Geschichte um einen Vorwurf von Kinderpornographie als Druckmittel bedienen. Die Zentralstelle der deutschen Kriminalpolizei mit Sitz in Wiesbaden warnt vor wenigen Wochen: Erneut seien „betrügerische E-Mails von vermeintlichem Absender BKA mit Tatvorwurf ‚Besitz von Kinderpornografie‘ im Umlauf“.

Oft fischen E-Mail-Programme die dubiosen Nachrichten ab und verschieben die elektronischen Schreiben in den Spam-Ordner, jedoch nicht immer. Wer derartige E-Mail erhalten hat, sollte keinesfalls die Anhänge öffnen. Darauf weist das Bundeskriminalamt in der Warnung hin: Die Dokumente könnten Schadsoftware enthalten und so das Endgerät infizieren, um sodann weitere Straftaten zu begehen. „Schützen Sie sich, indem Sie die E-Mail-Adresse auf Glaubwürdigkeit des Absenders prüfen“, rät die Bundesbehörde. Das Bundeskriminalamt teilt zudem mit, dass „niemals E-Mails von Konten privater E-Mail-Anbieter“ versandt würden.

Neu ist die Masche um falsche E-Mails angeblich des Bundeskriminalamts nicht – die Betrüger haben sie lediglich für sich wiederentdeckt. Bereits im Dezember 2021 sowie im Mai und im Dezember 2022 seien ähnliche Fake-Mails im Namen des BKA versandt worden, wie das Bundeskriminalamt erklärt. Die elektronischen Schreiber der aktuellen Betrugsversuchswelle enthalten laut Behörde „gefälschte Vorladungen, verbunden mit der Aufforderung, das BKA innerhalb einer Frist über eine in den Schreiben angegebene E-Mail-Adresse zu kontaktieren“.

Wichtige Regel im Internet: Ruhe bewahren

Die Betrüger wollen mit offiziell wirkenden Schreiben einer Strafverfolgungsbehörde maximalen psychischen Druck erzeugen: Bundeskriminalamt? Kinderpornographie? Vorwurf einer Straftat? Die Verlockung ist groß, sich schnell einen Überblick verschaffen zu wollen und eine der angehängten E-Mail-Dateien aufzurufen oder eine Rückfrage zu senden.

Was die Täter wollen: Man solle sich so wenig Zeit wie möglich lassen. Die Betrüger wollen unüberlegte Handlungen provozieren.

Bei genauer Betrachtung lässt sich nämlich nahezu jede Fake-Mail entlarven, auch die des angeblichen Bundeskriminalamts. Das hat den Sitz in Wiesbaden und auch eine Liegenschaft in Berlin, allerdings an der Straße „Am Treptower Park“. Die in der falschen E-Mail angegebene Adresse gibt es jedoch auch, allerdings sitzt an der Schneller Straße 139a die Bundespolizeidirektion Berlin.

Auch gibt es den in der Fake-Mail angegebenen Holger Münch: Er ist seit 2014 der Präsident des BKA. In der E-Mail wird er als „Generalkommissarin der Kriminalpolizei“ angegeben.

Das Schreiben selbst lässt ebenfalls stutzen: Von Cyber-Gendarmen ist die Rede und von Taten, die in den Artikeln „194, 196 und 1972“ geregelt sein sollen. Das Strafgesetzbuch kennt hierzulande keine Artikel, sondern Paragraphen, und bis zur Nummer 1.972 reicht es längst nicht. Auch das Gesetz „390-1 der Strafprozessordnung“ ist im Zuge der E-Mail eine Räuberpistole. Denn: Diesen Paragraphen gibt es zwar, der regelt jedoch die Rechtsmittel von Privatklägern. Die vermeintliche Vorladung steckt voller solcher Fehler, Empfänger müssen sich nur die Zeit für eine kurz Überprüfung nehmen.

Das echte Bundeskriminalamt rät indes: „Grundsätzlich sollten Sie nie auf E-Mails von unbekannten Absendern reagieren. Öffnen Sie keine Dateien unbekannter Herkunft und klicken Sie nicht auf Links in E-Mails von unbekannten Absendern. Und seien Sie grundsätzlich wachsam im Umgang mit persönlichen Daten. Sollten Sie Opfer einer Straftat werden, erstatten Sie Anzeige bei der für Sie zuständigen Polizeidienststelle.“